Raucher müssen vor die Tür, Dampfer in den Knast: Diesen Eindruck könnten Nikotin-Genießer in Deutschland dieser Tage beinahe gewinnen. Zur Klarstellung vorweg: „Dampfer“, also die Konsumenten der E-Zigarette, müssen natürlich nicht mit strafrechtlichem Ungemach rechnen, wenn sie zur Alternative gegenüber dem herkömmlichen Glimmstengel greifen.
(firmenpresse) - Ganz anders sieht dies bei manchem Händler von elektronischen Zigaretten aus, der schon freundlichen Besuch von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft begrüßen durfte, weil er sich mit dem Vorwurf eines Vergehens gegen das Arzneimittelgesetz konfrontiert sieht. Und auch wer E-Zigaretten zum bloßen Eigenkonsum aus Nicht-EU-Staaten einführt, droht sich strafbar zu machen, würde es sich tatsächlich um Arzneimittel handeln. Die gesündere Alternative zum Rauchen scheint derzeit also zumindest juristisch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden.
Dabei bewegen sich die Strafverfolgungsbehörden derzeit auf sehr dünnem Eis. Denn eine abschließende rechtliche Beurteilung der elektronischen Zigaretten – genauer: der in ihnen verwendeten nikotinhaltigen Liquids – durch die hierzu berufenen Fachgerichte steht derzeit weiterhin aus. Dies hinderte allerdings die Bundesregierung nicht, jetzt auf Anfrage der Linkspartei die These aufzustellen, E-Zigaretten seien Arzneimittel. „Bundesregierung stuft E-Zigaretten als Arzneimittel ein“, konnte man daraufhin in den Medien lesen. Das ist natürlich Unsinn. Denn für eine solche Einstufung oder gar ein Verbot elektronischer Zigaretten ist die Bundesregierung weder zuständig noch befugt. Und man kann es nicht oft genug betonen: eine pauschale Aussage zu allen „E-Zigaretten“ ist sowieso nicht möglich. Denn nikotinhaltige Liquids können von Produkt zu Produkt ganz erhebliche, für die Einstufung relevante Unterschiede aufweisen. Auch bei nikotinfreien Liquids ist keineswegs ausgemacht, dass es sich zwangsläufig um Medizinprodukte handelt, wie es die Behörden teilweise suggerieren.
Während in manchen Bundesländern Razzien gegen Händler von E-Zigaretten Konjunktur haben, übt man sich andernorts mit Blick auf die ungeklärte Rechtslage richtigerweise in Zurückhaltung. Der deutsche Föderalismus macht es möglich. Wem das Schicksal einen „falschen“ Standort beschert hat, mag dies eher als Kleinstaaterei beklagen. Mancher Dampfer wähnt sich angesichts der Debatte, dass E-Zigaretten Arzneimittel sein sollen, herkömmliche Zigaretten dagegen nicht, ohnehin schon längst in Absurdistan. Hier wird es letztlich an den Gerichten liegen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die E-Zigaretten bewegen, mit Augenmaß anzuwenden. Bis dahin könnte man mit Blick auf die Äußerungen der Bundesregierung und zuvor aus Nordrhein-Westfalen jedoch fast glauben, „BRD“ stehe derzeit in Deutschland für den behördlichen Apell: „Bitte Rauchen, nicht Dampfen“.
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