(ots) - Im Bündnis mit den Arbeitgeberverbänden hat sich
der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Frank-Walter
Steinmeier offen für einen gesetzlichen Zwang zur Tarifeinheit im
Betrieb und eine Einschränkung des Streikrechts ausgesprochen. Damit
vollzieht Steinmeier eine 180-Grad-Wendung: "Es ist noch nicht lange
her, da hat Herr Steinmeier als Vertreter der Bundesregierung keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf gesehen. Wir haben den Eindruck,
dass jetzt mutwillig eine andere Faktenlage konstruiert wird, um
damit Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützte
Koalitionsfreiheit zu legitimieren", kritisierte Armin Ehl,
Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
Auf eine Anfrage der FDP zum "Arbeitskampfrecht in Deutschland"
erklärte die Bundesregierung am 16. Juli 2008 (Bundestags-Drucksache
16/10003) unter der Federführung des damaligen Bundesarbeitsministers
Scholz (SPD), dass die von CDU/CSU und SPD geführte Regierung
gesetzgeberische Eingriffe in das Arbeitskampfrecht mit Verweis auf
das bewährte Richterrecht ablehne. Streiks von sogenannten
Spartengewerkschaften für eigene Tarifverträge seien nicht per se
unverhältnismäßig. Auf die Frage, ob Arbeitskämpfe von
Spartengewerkschaften die Tarifautonomie gefährdeten, antwortete die
Bundesregierung: "Die Koalitionsfreiheit ist für jedermann
gewährleistet, also auch für einzelne gewerkschaftlich organisierte
Personengruppen oder Spartengewerkschaften. Von der Tarifautonomie
machen sie durch entsprechende koalitionsmäßige Betätigung Gebrauch."
Diese grundgesetzlich garantierten Rechte aller Arbeitnehmer in
Deutschland scheinen bei der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Blickfeld
zu geraten. "Herr Steinmeier unterliegt einem grundlegenden Irrtum,
wenn er die 'Aufsplitterung der Tarifeinheit' beklagt. Nicht die
durch eine Einheitsgewerkschaft abgesicherte Tarifeinheit ist der
grundgesetzlich vorgesehene Normalfall, sondern die Tarifpluralität,
wie sie im Grundrecht der Koalitionsfreiheit verankert ist.
Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar und keine Privilegien,
die nach wirtschaftlicher Großwetterlage und Gutdünken der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verliehen
werden", stellte Ehl klar.
"Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine anfängliche
Unterstützung der BDA-Tarifeinheitsinitiative auf Druck der Basis
zurückziehen müssen. Vielen Mitgliedern in DGB-Gewerkschaften ist
schon längst bewusst, dass die mit der gesetzlichen Tarifeinheit
verbundene Zustimmung zu einem partiellen Streikverbot ein Sündenfall
ohnegleichen wäre und weitere Eingriffe in das Arbeitskampfrecht nach
sich ziehen könnte. Herr Steinmeier täte gut daran, dem Beispiel des
DGB zu folgen und Abstand von den grundgesetzwidrigen Forderungen der
Arbeitgeberverbände nach Aushöhlung der Koalitionsfreiheit und
Einschränkung des Streikrechts zu nehmen", sagte Ehl.
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