(ots) - Für die deutschen Banken und Sparkassen ist eine
faire und transparente Anlageberatung selbstverständlich. Schließlich
haben sie ein eigenes Interesse an qualitativ hochwertiger Beratung.
Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Untersuchung der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Umsetzung der
Protokollpflicht in der Anlageberatung sorgfältig auswerten. Sollten
die Kritikpunkte tatsächlich zutreffend sein, wird die
Kreditwirtschaft alle Anstrengungen unternehmen, diese zu beseitigen.
Gleichwohl hat die Deutsche Kreditwirtschaft Zweifel an der
Objektivität und Repräsentativität der vom vzbv durchgeführten
Untersuchung. Die fehlende Repräsentativität zeige sich darin, dass
der Untersuchung laut vzbv lediglich 50 Fälle zugrunde liegen. Dem
stehen Millionen tatsächlich von Kreditinstituten jährlich erstellte
Beratungsprotokolle gegenüber, wobei nach den Rückmeldungen aus der
täglichen Praxis der Banken und Sparkassen sowie der Auswertung der
Kundenbeschwerden die ganz überwiegende Zahl der Kunden sehr
zufrieden ist. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen die
Schlussfolgerung des vzbv aus, gesetzlich "bis ins Detail"
vorzugeben, wie ein Protokoll auszusehen hat. Damit wird unnötige
Bürokratie geschaffen und nicht der tatsächliche Ablauf der Beratung
wiedergegeben.
Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt darüber hinaus den
Beschluss der Koalitionsparteien vom 4. März 2012, die vorhandenen
und bewährten Strukturen der Stiftung Warentest auszubauen, um die
Informationen an Verbraucher über Finanzprodukte zu erweitern.
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Die Deutsche Kreditwirtschaft
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Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
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