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Groupon-Werbung: Vorsicht vor Massenabmahnungen

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Anbieter von Gesundheitsprodukten, Kosmetikstudios und Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker etc.) nutzen zunehmen Gutschein-Dienste wie Groupon und City Deal. Damit steigt wieder die Gefahr von kostspieligen Abmahnungen, denn häufig werden dort gesundheitsbezogene Aussagen getroffen, die wettbewerbsrechtlich problematisch sind.

(firmenpresse) - Als aktuelles Beispiel ist die Fett-weg-Werbung mit Ultraschall und Kavitation zu nennen, die zurzeit von einigen Abmahnvereinen beanstandet wird. Auch einige Ärzte haben in letzter Zeit wegen angeblicher Verstöße gegen deren Berufsordnungen Abmahn-Post bekommen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bereits Unterlassungserklärungen wegen anderer Wettbewerbsverstöße abgegeben wurden. Je nachdem wie Erklärung formuliert ist, kann die Deal-Werbung über Groupon & Co. hohe Vertragsstrafen auslösen.
Im Ergebnis sollte wie bei jedem Werbeauftritt auch die Gutschein-Werbung einer präventiven anwaltlichen Prüfung unterzogen werden, vor allem wenn in der Vergangenheit bereits Abmahnungen ausgesprochen wurden.

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Datum: 12.03.2012 - 14:31 Uhr
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Kategorie:

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Freigabedatum: 12.03.2012

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