PresseKat - Easynet-Tipps zum Cloud Computing – was in den SLA nicht fehlen darf

Easynet-Tipps zum Cloud Computing – was in den SLA nicht fehlen darf

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Hamburg, 13. März 2012 – Unternehmen müssen die Leistungen, die Provider beim Cloud Computing erbringen sollen, genau definieren. Easynet hat zehn wichtige Punkte zusammengestellt, die in den Verträgen und SLA von Cloud-Projekten nicht fehlen dürfen.

(firmenpresse) - Cloud Computing wird Realität – die Unternehmen denken darüber nach, wie sie die Cloud für ihre IT nutzen können. Wer einem Provider die Verantwortung für wesentliche IT-Ressourcen überträgt, muss mit ihm klare Regelungen treffen. Easynet, international operierender Service Provider, fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Anwender bei der Festlegung von SLA (Service Level Agreement) – beziehungsweise in sonstigen Verträgen – für das Cloud Computing keinesfalls übersehen sollten:

1. Technische Parameter – Die grundlegenden technischen Parameter müssen genau definiert werden, vor allem die nutzbaren Bandbreiten, die garantierte Verfügbarkeit, eventuelle Wartungs- und Reaktionszeiten, das Datenvolumen, aber auch die Datenarten, ob beispielsweise nur strukturierte Daten oder auch Multimedia-Daten abgedeckt werden.

2. Prozessbezogene Kennzahlen – Über die technischen Basis-Parameter hinaus können sich Anwender auf prozessbezogene Kennzahlen beschränken und zum Beispiel für einen Online-Verkaufsvorgang die Reaktionszeiten vom Einstellen eines Artikels in den Warenkorb des Shops bis zum Auftrag vereinbaren.

3. Messmethoden – Für die verwendeten Parameter muss auch festgelegt werden, wie sie gemessen werden. So muss etwa für ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau genau definiert sein, wann, wo und mit welchen Methoden die Verfügbarkeit ermittelt wird.

4. Monitoring – Ein umfassendes und skalierbares Monitoring für die laufenden Prozesse sowie ein entsprechendes Reporting ist für die SLA unverzichtbar.

5. Speicherort – Es muss festgelegt sein, wo die Daten vom Provider gespeichert werden – zum Beispiel in Deutschland, in der EU oder weltweit. Dies ist auf Grund unterschiedlicher rechtlicher Regelungen unerlässlich.

6. Eigentum an den Daten – Es muss klar sein, wem die vom Provider verarbeiteten Daten gehören – dem Provider oder seinem Kunden.

7. Gerichtsstand – Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von größter Bedeutung; die besten SLA nützen nämlich nichts, wenn sie auf den Antillen eingeklagt werden müssen. Mit dem Gerichtsstand entscheidet sich auch, welches Recht im Streitfall zur Anwendung kommt.





8. Datensicherheit – Der Provider muss klar darlegen, was er zur Herstellung einer hohen Datensicherheit unternimmt, insbesondere bei kritischen und personenbezogenen Daten.

9. Nachprüfbarkeit – Kunden müssen überprüfen können, ob die Festlegungen des Providers hinsichtlich der Datensicherheit eingehalten werden. Auch dazu müssen bereits in den SLA Vereinbarungen getroffen werden.

10. Verbleib der Daten – Die SLA müssen auch Angaben dazu enthalten, was mit den Daten nach Ende der Geschäftsbeziehung geschieht, ob beispielsweise der Provider bei strittigen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht hat: Für solche Fälle sollte man bereits in den SLA eine Schiedsstelle vereinbaren.

Standard-Cloud-Angebote arbeiten in der Regel mit fertig vorgegebenen SLA, die seitens des Kunden nicht verändert oder nachverhandelt werden können. Diese Normierung ist meist die Voraussetzung für günstig angebotene Leistungen eines Cloud-Providers. Hier müssen Unternehmen genau prüfen, wo und wie weit die Standard-SLA von einem eigenen Soll-SLA abweichen – sind davon substantielle Punkte betroffen, kann das jeweilige Angebot nicht genutzt werden.

"Cloud von der Stange bedingt naturgemäß auch SLA von der Stange – dass individuelle Anforderungen darin nicht berücksichtigt werden können, versteht sich", erklärt Diethelm Siebuhr, Geschäftsführer Central Europe von Easynet Global Services. "In wie weit dies für Unternehmen relevant ist, entscheidet sich an der Aufgabenstellung: Wer beispielsweise kurzfristig eine Testumgebung aufbauen muss, wird damit vermutlich keine Probleme haben. Wer aber aus der Cloud Ressourcen für die Verarbeitung seiner kritischen Unternehmensdaten bezieht, benötigt wasserdichte und damit individuelle SLA, wie er sie bei entsprechend individuellen Cloud-Lösungen erhält."


Diese Presseinformation ist ab sofort im Internet abrufbar unter www.pr-com.de


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Easynet Global Services ist ein international operierender Service Provider, der seinen multinationalen Geschäftskunden Lösungen im Bereich Managed Hosting (http://www.easynet.com/de/de/solutions/managedHosting.aspx?SecondaryNavID=26), Managed Networks (http://www.easynet.com/de/de/solutions/managedNetworks.aspx?SecondaryNavID=25) sowie Enterprise Cloud und Professional Services zur Verfügung stellt. Eigene Netzstrukturen und Rechenzentren garantieren internationale Reichweite; die Lösungen sind flexibel, zuverlässig und in hohem Maße skalierbar. Eine zentrale Säule der Unternehmensstrategie bildet die große Kundennähe. Easynet kann eine besonders hohe Kundenzufriedenheit verzeichnen.

Easynet beschäftigt rund 900 Mitarbeiter in Europa, Asien und den USA. Im Geschäftsjahr 2010/2011 erzielte der Service Provider einen Umsatz von mehr als 230 Millionen Pfund. Zum internationalen Kundenstamm in über 50 Ländern zählen unter anderem Bridgestone, Camper, Edeka, Ford, News Corp, REpower und ViaMichelin.

Zu den Eigentümern von Easynet gehören neben dem Management die LDC (Lloyds TSB Development Capital), eines der führenden mittelständischen Private Equity Unternehmen, das seinerseits zur Lloyds Banking Group gehört.

Weitere Informationen unter: http://www.easynet.com und LinkedIn (http://www.linkedin.com/groups?gid=39917&about=) sowie auf Twitter: (at)Easynet (http://twitter.com/easynet)



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Datum: 13.03.2012 - 17:20 Uhr
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Freigabedatum: 13.03.2012

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