(ots) - Als schamlose Brüskierung von Hartz
IV-Bezieherinnen kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die
Ankündigung der Bundesfamilienministerin, das geplante Betreuungsgeld
Eltern im Hartz IV-Bezug zu verweigern. Es sei zweifelhaft, ob diese
Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Verband
fordert die Bundesregierung auf, endlich Abstand von den Plänen zur
Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes zu nehmen.
Da es sich bei dem Betreuungsgeld nicht um eine Hilfeleistung,
sondern um eine Anerkennungsprämie handelt, gebe es keinerlei
Begründung, diese Leistung ausgerechnet Hartz IV-Bezieherinnen zu
verweigern. Nach der bereits erfolgten faktischen Streichung des
Elterngeldes würden arme Mütter und Väter erneut willkürlich
diskriminiert. "Der Vorgang zeigt, dass das Projekt völlig
unausgegoren und fachlich nicht mehr zu retten ist", konstatiert
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Gesamtverbandes.
"Das Betreuungsgeld ist eine familien- und bildungspolitisch
unsinnige Prämie für Besserverdienende. Es geht weder um Wahlfreiheit
noch um die Anerkennung für familiäre Betreuungs- und
Erziehungsleistungen. Es geht ausschließlich um einen Bonus für
Familien, die finanziell nicht drauf angewiesen sind", so Schneider.
Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, das
umstrittene Vorhaben umgehend zu stoppen und die Gelder lieber in
sinnvolle Familienpolitik zu investieren. Notwendig seien
insbesondere die weitere Verbesserung des Betreuungsangebotes und
Hilfen für die Familien, die die Unterstützung des Staates wirklich
benötigen.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: pr(at)paritaet.org