PresseKat - Schiffsfonds in der Krise - Teil 17: MS „Santa-P Schiffe“- erhebliche Verluste befürchtet

Schiffsfonds in der Krise - Teil 17: MS „Santa-P Schiffe“- erhebliche Verluste befürchtet

ID: 596643

(firmenpresse) - München, den 15. März 2012. Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten, befindet sich nun mit dem Fonds MS „Santa-P Schiffe“ GmbH & Co.KG ein weiterer Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Einnahmen können nicht wie prospektiert erzielt werden, die Ausschüttungen an die Anleger fallen aus. Dies, obwohl die Gesellschafter bereits vor einem Jahr durch die Treuhandgesellschaft des Fonds aufgefordert worden waren, über die Zahlung von weiteren Einlagen abzustimmen.

Betroffene Anleger stehen aber nicht chancenlos dar. Denn in Betracht kommt für die Geschädigten insbesondere ein Vorgehen gegen die Anlageberater. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die dem Fonds immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Anleger vertritt. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

Ferner kann man sich gegebenenfalls auch die Provisions-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Nutze machen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.





„So wurden nach unserer Erfahrung Anleger oftmals nicht über die bestehenden Risiken, die bis zum Totalverlust reichen, informiert,“ erklärt Rechtsanwalt Luber. Gleiches gilt für den Umstand, dass kein geregelter Zweitmarkt besteht, was angesichts der Mindestlaufzeit bis 2023 für viele Anleger überaus problematisch sein kann. Auch die sich aus der Teilfremdfinanzierung in Janapischen Yen ergebenden Risiken wurden wohl nur selten in der notwendigen Deutlichkeit erläutert. Dieses gilt auch für die Höhe der Vertriebsprovisionen, die laut Presseberichten bis zu einem Drittel des Nominalbetrages ausmachen soll“, so Rechtsanwalt Luber weiter.

Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Pressekontakt: Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Große Mehrheit der Deutschen ratlos: Wer muss sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern? Privatanleger und Griechische Staatsanleihen – Auswege und Handlungsoptionen – CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleihengläubiger
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 15.03.2012 - 15:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596643
Anzahl Zeichen: 3270

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schiffsfonds in der Krise - Teil 17: MS „Santa-P Schiffe“- erhebliche Verluste befürchtet "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

POC- Personalkarussell dreht sich ...

Berlin, 25.10.2017- Anleger sind verunsichert, da der von der neuen Geschäftsführung der POC eingesetzte Erdölexperte, der in Kanada das operative Geschäft leiten sollte, die Gesellschaft zum Jahresende „einvernehmlich“ verlässt. Nach Angabe ...

MBB Clean Energy AG: Insolvenzverfahren eröffnet ...

München, 23.08.2017 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht München am 16.08.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte