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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 17.
April 2012 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle,
Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2011 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 5. Beschlussfassung über die
Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 7. Beschlussfassung über
die Änderung der Satzung in den §§ 2 "Gegenstand des Unternehmens", 4
"Grundkapital und Aktien", 5 "Genehmigtes und bedingtes Kapital", 18
"Hauptversammlung - Teilnahme" und 21 "Hauptversammlung - Vorsitz,
Aufzeichnung und Ãœbertragung"
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 07. April 2012 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
12. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss, nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per
E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Kennwort: Post HV Waldgasse
9, 2443 Stotzing
III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), •
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, • Depotnummer andernfalls eine
sonstige Bezeichnung, • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 07. April 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer Sprache
entgegen genommen. Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben
sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es
keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Die Aktionäre
werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung der Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 27. März 2012 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 12. April 2012
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Notar Dr. Rupert
Brix wird den Zeitpunkt des Einlangens auf dem Stimmzettel bzw. auf
dem Kuvert vermerken und sicherstellen, dass das Stimmverhalten bei
der Abstimmung per Brief weder Vorstand und Aufsichtsrat noch den
übrigen Aktionären vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt
wird. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene
Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der
Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im
Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird
erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung
stellen, sollten bis spätestens 27. März 2012 zulässige Anträge von
Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG
und/oder bis spätestens 05. April 2012 zulässige Beschlussvorschläge
von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG
einlangen. Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf
Vorgänge in der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort
gestellte neue Anträge nicht abstimmen. Im Falle einer bereits
erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der
Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihre Internetseite zur Verfügung
gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden.
Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf
Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28
spätestens am 16. April 2012, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein
Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der
Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann
in der Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens
am 16. April 2012 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe
widerrufen hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung
ohne Recht auf Ausübung seiner Aktionärsrechte teilnehmen, d.h.
diesem Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht
und insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein
Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf
dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in
der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber
hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die
Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist, d.h., dass der Gesellschaft eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 12. April 2012 unter
einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der
Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
müssen daher - genauso wie Aktionäre, die persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen - für die rechtzeitige Ausstellung
und Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der
obigen Ausführungen Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 16. April 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Text-form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Kennwort: Post HV
Waldgasse 9, 2443 Stotzing
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: Bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die
vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der
erteilten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für
den Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Hat
ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrats eine ihr/ihnen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte
Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden. Als besonderer Service
steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger,
IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit
vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese
Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael
Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 0, Fax +43
1 8763343 - 49 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat
Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 und 118
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
27. März 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1,
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 05. April 2012 der
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43
(0)57767-30409 zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Soweit ausschließlich
Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch
maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den
Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich
ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind
spätestens am 27. März 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir zugänglich: • Jahresabschluss 2011 samt
Lagebericht, • Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, • Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7, • Satzungsgegenüberstellung im
Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung der Satzung der
Österreichische Post AG, • Geschäftsbericht 2011 der Österreichische
Post AG, • Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular
Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert), • Formulare für die Erteilung
einer Vollmacht, • Formular für den Widerruf einer Vollmacht, •
vollständiger Text dieser Einberufung.
VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9
Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr. Es
wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Vorsitzenden des
Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet (www.post.at/ir)
übertragen werden wird.
Wien, im März 2012 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Austrian Post
Mr. Harald Hagenauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 (0) 57767 30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor(at)post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch