(ots) - Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von
Frauen war in Deutschland im Jahr 2011 um 23 % niedriger als der von
Männern. Damit hat sich der unbereinigte Gender Pay Gap im Vergleich
zu den Vorjahren nicht verändert. Dies teilt das Statistische
Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 23. März 2012
mit.
Wie die bundesweiten Ergebnisse für den unbereinigten Gender Pay
Gap zeigen auch die Ergebnisse für Ost- beziehungsweise
Westdeutschland keine nennenswerten Veränderungen gegenüber den
Vorjahren auf: Im früheren Bundesgebiet lag der
geschlechtsspezifische Verdienstunterschied im Jahr 2011 bei 25 % und
in den neuen Ländern bei 6 %.
Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap wurden
letztmalig auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2006 durchgeführt.
Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen
unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2011 - trotz des zeitlichen
Abstands - weitgehend dieselben sein. Demnach liegen die wichtigsten
messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap in der
unterschiedlichen Berufs- und Branchenwahl von Frauen und Männern
sowie in ungleich verteilten Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich
Führung und Qualifikation.
Arbeitnehmerinnen gehen eher Tätigkeiten nach, die mit tendenziell
geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind.
Hinzu kommen weitere Faktoren wie zum Beispiel ein niedrigeres
Dienstalter und geringerer Beschäftigungsumfang. Durch die genannten
Ursachen können rund zwei Drittel des Unterschieds in den
durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten erklärt werden.
Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem
bereinigten Gender Pay Gap. Er lag in Deutschland im Jahr 2006 bei
etwa 8 %. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen auch
unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter
Qualifikation im Jahr 2006 pro Stunde 8 % weniger als Männer
verdienten. Trotz eines großen Ost-West-Unterschieds im unbereinigten
Gender Pay Gap lag der bereinigte Verdienstunterschied in beiden
Regionen auf etwa vergleichbarem Niveau (früheres Bundesgebiet: 8 %;
neue Länder: 12 %).
Methodische Hinweise:
Zur Berechnung geschlechtsspezifischer Verdienstunterschiede
stehen zwei Indikatoren zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay
Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer
beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander.
Auf diese Weise wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst,
der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich
bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die
möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen
sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den
Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren
Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien.
Weiterführende Informationen zur Berechnung und Definition des
Gender Pay Gap finden sich in der Januarausgabe des Jahres 2011 von
"Wirtschaft und Statistik". Ergebnisse für den Gender Pay Gap für
Deutschland und die EU bis zum Jahr 2010 stehen unter www.destatis.de
zur Verfügung.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Walter Joachimiak,
Telefon: (0611) 75-2689,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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