(ots) - Beschlossene Einführung eines Finanz-TÜV mit
Skepsis betrachtet / TÜV-Prüfung kein Ersatz für individuelle
Beratung / Höhere Qualifizierungsanforderungen für Anlageberater
angemahnt / "Der Anleger muss in die Lage versetzt werden, ein
Produkt beurteilen zu können"
Die jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Einführung eines
Finanz-TÜV betrachtet Jan-Henning Ahrens, Anwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, mit Skepsis. "Ob ein bestimmtes Produkt für den
Anleger geeignet ist, richtet sich nach dessen konkreten Zielen und
Risikobereitschaft", sagte Ahrens im Interview mit dem Anlegermagazin
'Börse Online' (Ausgabe 13/2012, EVT 22. März). So seien bestimmte
Anlageprodukte etwa für die Altersvorsorge völlig ungeeignet, für
einen spekulativ agierenden Investor dagegen möglicherweise sehr
attraktiv. "Diese individuelle Beratungsleistung kann keine
TÜV-Prüfung, so qualifiziert sie auch sein mag, leisten." Die
Einrichtung eines Finanz-TÜV könne daher nur ein Baustein sein.
Das Hauptproblem der Anlageberatung ist Ahrens zufolge mangelndes
Wissen, sowohl der Berater selbst als auch der Kunden. Deshalb komme
es darauf an, Anlageberater künftig noch besser zu schulen. "Wir
brauchen eine Art Zertifizierung für den Berater - und zwar über jene
Qualifizierungsanforderungen, die es bereits gibt, hinaus", forderte
er. Zudem müsse der Provisionsdruck aus den Vertrieben herausgenommen
werden. "Nach wie vor werden - zumindest gefühlt - neun von zehn
Produkten vermittelt, die eine hohe Vergütung für den Vermittler
abwerfen. Ob sie dem Bedarf des Anlegers tatsächlich entsprechen,
bleibt dahingestellt."
Auf der anderen Seite gehe es darum, die Kompetenz der Anleger zu
stärken. "Der Staat müsste insgesamt mehr für die Finanzbildung
seiner Bürger tun", mahnte Ahrens im 'Börse Online'-Interview. Der
Anleger müsse in die Lage versetzt werden, ein Produkt, das ihm der
Berater vorstellt, beurteilen zu können. "Damit er eine vernünftige
und keine emotionale Entscheidung trifft."
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