(ots) - Rechtlich ist der Fall klar: Deutschland hat die
EU-Regeln in Sachen Datenspeicherung nicht umgesetzt. Dabei ist die
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ordnungsgemäß, das heißt:
unter deutscher Mitwirkung im EU-Parlament und Ministerrat
verabschiedet worden. Berlin ist zur Umsetzung verpflichtet. Die
EU-Kommission ist gehalten, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten
das gemeinsame Recht achten, und gegen Sünder vorgehen. So weit, so
eindeutig. Brüssel kann sich auch nicht mit dem Hinweis auf das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Revision des EU-Gesetzes
abspeisen lassen: Was bei der Ãœberarbeitung herauskommt und wann, ist
derzeit offen. Leutheusser-Schnarrenberger ist freilich in einer
Zwangslage: Seit ihrem Rücktritt 1996 wegen des großen Lauschangriffs
steht sie für couragierten Widerstand gegen den grenzenlosen
Daten-Appetit staatlicher Stellen. Diese Haltung ist ihr
Markenzeichen. Dass sie es ausgerechnet in Wahlkampfzeiten verrät,
ist nicht zu erwarten. Es liegt an Merkel, für Erfüllung der
deutschen Rechtspflicht zu sorgen - und an
Leutheusser-Schnarrenberger, sich die Konsequenzen zu überlegen.
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