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Neue OZ: Kommentar zu Urteil Vaterschaftsanfechtungen

ID: 601912

(ots) - Im Sinne des Kindes

Wann ist ein Mann ein Vater? So schlicht die Frage klingt, so
kompliziert kann die Antwort lauten. Es gibt biologische, emotionale
und rechtliche Väter. Im einfachsten Fall ist ein Mann alles
zugleich. Denn kaum ein Streit geht mit so vielen Verletzungen einher
wie der um ein Kind. Das zeigt auch die Tatsache, dass immer wieder
der Europäische Menschenrechtsgerichtshof zu Fragen der Vaterschaft
angerufen wird.

Die neueste Entscheidung stärkt rechtliche Väter, die mit nicht
leiblichen Kindern von Beginn an in einer Familie zusammenleben. Ihre
Vaterschaft darf der Mann, der das Kind gezeugt hat, nicht anfechten.

Das Gericht hat damit nicht die Väter gegeneinander ausgespielt,
sondern auf die Realität des Kindes geschaut: Es ging hier um
eingespielte Familien, um ein sicheres soziales Netz, das die Kinder
bereits besaßen. Dieser Schutzraum soll nicht von außen
beeinträchtigt werden - da muss nun der biologische Vater
zurückstecken. Für die Kläger ist das eine schlechte Nachricht - im
Sinne des Kindes ist das Urteil aber zu begrüßen.

Zwischen den beiden Polen - dem Erlangen der rechtlichen
Vaterschaft auf der einen und einer Kontaktsperre zum biologischen
Kind auf der anderen Seite - gibt es aber noch einige andere
Möglichkeiten. Die genauer auszuloten, auch darum sollte sich die
Politik kümmern. Damit Menschen in dieser denkbar komplizierten
Familiensituation die nötige Unterstützung bekommen.



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Von Giorgio Tzimurtas
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Datum: 22.03.2012 - 22:00 Uhr
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