(ots) - Die rechtsextreme NPD gehört verboten. Dass nun die
Innenminister der Länder konzertiert nach Möglichkeiten suchen, wie
ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg haben kann, ist ein
überfälliger Schritt. Zehn Jahre sind seit dem ersten Anlauf vor dem
Bundesverfassungsgericht vergangen. Es ist bedenklich, dass trotz des
Scheiterns in Karlsruhe seither keine Strategie entwickelt worden
ist, wie die NPD auf sicherem Wege verboten werden kann.
Nun gibt es immerhin diese Wende: Der Wille, die NPD
kaltzustellen, ist stark ausgeprägt. Dass dieser Ruck durch die
Innenministerkonferenz ging, hängt mit der Mordserie zwischen 2000
und 2006 an neun ausländischen Mitbürgern und einer Polizistin
zusammen. Erst im vergangenen November stellte sich heraus: Die Täter
sind der Neonazi-Szene zuzuordnen. Es gibt einen Terror von rechts im
Land.
Inwieweit Verbindungen zur NPD bestehen, muss noch geklärt werden.
Zweifelsfrei gilt allerdings: Der Staat ist in der Pflicht, in jeder
Hinsicht gegen Rechtsextremismus wehrhaft vorzugehen. Hierzu zählt
ganz sicher auch ein Verbot der NPD.
Dazu muss ihre Verfassungswidrigkeit bewiesen werden. Das Problem
waren bisher die Spitzel des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung.
Denn unklar blieb, ob die Beweise von den sogenannten V-Leuten
beeinflusst waren. Offen blieb jedoch auch diese Frage: Führen sie
als mit Steuergeldern bezahlte Zuträger den Geheimdienst an der Nase
herum? Ihr Nutzen ist höchst zweifelhaft gewesen. Gewiss aber ist:
Sie waren das Hemmnis für einen Verbotsantrag. Jetzt werden die
V-Leute nicht mehr genutzt. Das war höchste Zeit.
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Andreas Kathe
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