(ots) - Mutiges Urteil
Es kommt selten vor, dass das Gericht über den Antrag der
Staatsanwaltschaft hinausgeht. Die 10. Große Strafkammer des
Osnabrücker Landgerichts hat ein mutiges Urteil gefällt.
Das klare Bekenntnis, dass von dem Urteil eine abschreckende
Wirkung auf potenzielle Täter ausgehen soll, lässt aufhorchen. Damit
stellt sich das Gericht einer gesellschaftlichen Verantwortung, die
weiter geht, als die Pflicht zu einem angemessenen Schuldspruch
reicht.
Konsequent hat das Gericht die Sicht der Opfer berücksichtigt und
- auch, aber nicht nur aus juristischen Gründen - detailliert die
tragischen Folgen dargestellt. Es sollte deutlich werden, dass es
sich nicht um einen verunglückten Böllerwurf, sondern um einen
Sprengstoffanschlag handelte.
Mit der Debatte um Pyrotechnik hat der Anschlag allerdings nichts
zu tun. Der friedliche Teil der Ultrabewegung, der sich für die
Legalisierung der bengalischen Feuer eingesetzt hat, lehnt Böller,
Rauchbomben und erst recht derart gefährliche Sprengkörper ab. Das
weiß auch der DFB, der das Urteil leider fehlinterpretiert.
Unabhängig davon hätte es den Ultras gut zu Gesicht gestanden, sich
anlässlich des Prozesses noch einmal klar zu distanzieren.
In Osnabrück hat man am 10. September 2011 erlebt, wohin
verblendeter Fanatismus auch im Fußball führen kann. Juri C. war kein
verstrahlter Einzeltäter, der unter Drogen einen Ausrutscher beging.
Er und seine Tat sind das Produkt einer kleinen, aber gefährlichen
Szene, die den Fußball missbraucht, um sich in Hass- und
Gewaltfantasien so lange hineinzusteigern, bis nur noch ihre
Verwirklichung den nächsten Kick bringt.
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