PresseKat - EU-Parlament darf Anlegerschutz nicht verwässern

EU-Parlament darf Anlegerschutz nicht verwässern

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(ots) -

Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) fordert:
EU-Parlament darf das geplante Verbot von Vertriebsprovisionen nicht
zurücknehmen - BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Die Unterscheidung
zwischen abhängigen und unabhängigen Finanzberatern ist dringend
umzusetzen."

Der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) mit Sitz in
Berlin kritisiert die auf europäischer Ebene aktuell diskutierte
Rücknahme des Verbots von Vertriebsprovisionen für Banken. "Das
EU-Parlament würde damit den Banken entgegenkommen, die in der
jüngsten Vergangenheit erneut gezeigt haben, dass sie aus der
Finanzkrise nichts gelernt haben und Privatkunden auch weiterhin
mangelhaft beraten", so der BVDH-Vorsitzende Karl Matthäus Schmidt in
Berlin. Schmidt verweist dabei auf eine Erhebung des Bundesverbands
der Verbraucherzentralen vom September 2011, nach der zwei von drei
Banken und Sparkassen gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur
Offenlegung von Provisionen nach wie vor missachten und damit gegen
das geltende Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Auch die immer wieder
eingeforderte Transparenz bei Provisionen habe sich bisher als
unzureichend erwiesen, mehr Verbraucherschutz in der Finanzberatung
zu gewährleisten. "Banken nutzen ihren Informationsvorsprung
unverändert zu ihren Gunsten aus und der Anleger ist angesichts der
Vielfalt der Informationen vollständig überfordert", so Schmidt
weiter.

Fakt sei, dass die meisten gar nicht wüssten, für welche
Dienstleistungen sie wirklich zur Kasse gebeten werden. Der Vorstoß
der Kommission, Berater als "unabhängig" bzw. "abhängig" zu
bezeichnen, muss daher unbedingt umgesetzt werden, sagt auch Dieter
Rauch, der beim BVDH die freien Honorarberater vertritt. Nur so
können Anleger erkennen, ob der Berater durch einen Produkthersteller
incentiviert wird, dem Anleger etwas zu verkaufen, oder ob er




tatsächlich unabhängig berät.

Ãœber den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH
(Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen
von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5
Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des
Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale
Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur
Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Ansprechpartnerin für die Medien:

Kathrin Kleinjung
Gründungsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung(at)deutsche-honorarberater.de


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Datum: 26.03.2012 - 13:20 Uhr
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