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E-Zigarette SNOKE® ist Genussmittel, kein Arzneimittel /
ecoreal GmbH&CO KG feiert Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

ID: 603649

(ots) - Das Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines
Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege
und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.

Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die
mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der
Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig.
Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da
diese aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der
Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Das hat das
Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet. SNOKE® ist nach Auffassung
des Gerichts kein Arzneimittel, sondern Genussmittel. Auch die
Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie
entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch. Das
Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen
zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich
durch Beschluss entscheiden. Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch
die ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe SNOKE® von der
Warnung betroffen war.

ecoreal wurde von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten.

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Pressekontakt:
Stefan Gottschalk
Tel.: 0221/92163730
Email: sg(at)isnoke.com




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Datum: 26.03.2012 - 15:19 Uhr
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