(ots) - Erweitertes Angebot für Anleger, die nicht zur
Hauptversammlung kommen können / Bei Allianz und Münchener Rück
Abstimmung in Echtzeit möglich / Zumindest teilweise Übertragung des
Aktionärstreffens im Internet inzwischen Standard / Bislang räumt
keine Gesellschaft Online-Teilnehmern Rede- und Fragerecht ein
Die DAX-Konzerne haben ihr Angebot für Aktionäre ausgebaut, die
nicht zur Hauptversammlung kommen können. Wie eine Umfrage des
Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe 14/2012, EVT 29. März) unter
den 30 Index-Mitgliedern ergeben hat, können die Aktionäre derzeit
bei gut der Hälfte der Unternehmen ihr Stimmrecht auch per Briefwahl
wahrnehmen. Noch vor zwei Jahren stellten lediglich zwei Konzerne
diese Methode zur Verfügung. "Die Briefwahl hat sich durchgesetzt",
urteilt Klaus Schmidt vom Aktienregister und
Hauptversammlungsdienstleister Adeus aus München. "Aktionäre
schätzen, dass sie dabei unmittelbar abstimmen." Im Prinzip
funktioniert das Verfahren wie die Briefwahl zum Bundestag. Im
Gegensatz zur Politik ist allerdings bereits eine Online-Variante
möglich, bei der Anleger in der Regel ab Erhalt der Einladung bis zum
Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung ihre Stimme abgeben
können. Diese Variante ist aktuell bei neun der 30 Gesellschaften
möglich.
Noch einen Schritt weiter gehen Allianz und Münchener Rück, die
eine direkte Stimmabgabe am Bildschirm anbieten. Die Online-Aktionäre
erscheinen dabei im Teilnehmerverzeichnis und stimmen gleichzeitig
mit den Anteilseignern im Saal ab.
Zum Standard gehört inzwischen die zumindest teilweise Übertragung
der Hauptversammlung im Internet. Bei zwölf DAX-Konzernen können
Aktionäre sogar die komplette Veranstaltung am Bildschirm verfolgen.
Bei den anderen Unternehmen - abgesehen lediglich von Heidelberg
Cement - wird zumindest die Rede des Vorstandschefs per Live-Stream
gesendet.
Die Möglichkeiten einer virtuellen Hauptversammlung sind damit
aber noch nicht ausgeschöpft. So haben die Online-Teilnehmer bislang
bei keinem DAX-Unternehmen ein Rede- und Fragerecht, obwohl dies
zumindest theoretisch juristisch möglich wäre.
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