PresseKat - EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft / Einberufung der Hauptversammlung

ID: 605766

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel
ISIN: DE000KSAG888
WKN: KSAG88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 9. Mai 2012, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel -
Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel.

I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts, des Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB

Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv.
Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft,
Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort
eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den Jahres-
und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter
www.k-plus-s.com/hv.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von je 1,30 EUR auf
191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien 248.820.000,00 EUR
Gewinnvortrag 11.231.126,11 EUR
Bilanzgewinn 260.051.126,11 EUR

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands





Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

6. Aufsichtsratswahl

Das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Bethke endet mit
Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2012.

Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der
Aufsichtsrat vor,

Herrn Dr. Ralf Bethke (69), Diplom-Kaufmann, Unternehmer (als
Mitglied in den unten genannten Aufsichtsräten), Deidesheim (den
Lebenslauf finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv), für die
Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2012 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Bethke als Vorsitzenden zu
bestätigen.

Herr Dr. Bethke ist Mitglied in den Aufsichtsräten der Benteler
International AG, Salzburg (stellvertretender Vorsitzender), der Dr.
Jens Ehrhardt Kapital AG, Pullach (Vorsitzender), der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft EG, Stuttgart-Ochsenfurt, sowie
der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96
Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2
des Mitbestimmungsgesetzes. An Wahlvorschläge ist die
Hauptversammlung nicht gebunden.

7. Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine
ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besser als
die bisherige - auch einen variablen Anteil beinhaltende -
Vergütungsform geeignet ist, den unabhängig vom Unternehmenserfolg
generell bestehenden Beratungs- und Kontrollaufgaben des
Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Ferner erscheint es angemessen, die
Vergütung für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats dem
gestiegenen Arbeitsaufwand und Komplexitätsgrad anzupassen. Die
Aufsichtsratsvergütung soll auch künftig sicherstellen, Mitglieder
für den Aufsichtsrat gewinnen zu können, die über hohe Kompetenz
sowie langjährige, auch internationale Erfahrung in der Führung und
Beratung von Wirtschaftsunternehmen oder wirtschaftsnahen
Institutionen verfügen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, § 12 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:

"§ 12
Aufsichtsratsvergütung, Auslagenersatz

(1) Ein Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung
von 100.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der
Vergütung gemäß Satz 1.

(2) Ein Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats erhält
eine weitere Vergütung von 15.000 EUR pro Jahr. Der Vorsitzende
dieses Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender
Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser weiteren Vergütung.

(3) Ein Mitglied des Personalausschusses des Aufsichtsrats erhält
eine weitere Vergütung von 7.500 EUR pro Jahr. Der Vorsitzende dieses
Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender
das Eineinhalbfache dieser weiteren Vergütung.

(4) Ein Mitglied des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats erhält
eine weitere Vergütung von 7.500 EUR pro Jahr, sofern in dem
jeweiligen Jahr mindestens zwei Sitzungen stattgefunden haben. Der
Vorsitzende dieses Ausschusses erhält das Doppelte, ein
stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieser weiteren
Vergütung.

(5) Ein Mitglied des Aufsichtsrats, welches dem Aufsichtsrat bzw.
einem seiner Ausschüsse nur für einen Teil des Jahres angehört hat,
erhält für jeden angefangenen Monat seiner Mitgliedschaft ein
Zwölftel der jeweiligen Jahresvergütung gemäß Absatz 1 bis 4.

(6) Die Gesellschaft gewährt jedem Mitglied des Aufsichtsrats für die
Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner
Ausschüsse, denen er angehört, ein Sitzungsgeld von 750 EUR, bei
mehreren Sitzungen an einem Tag jedoch maximal 1.500 EUR pro Tag.

(7) Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gegenüber der Gesellschaft
Anspruch auf Ersatz der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen
und angemessenen Auslagen. Sie haben ferner Anspruch auf Ersatz der
von ihnen aufgrund ihrer Aufsichtsratstätigkeit zu entrichtenden
Umsatzsteuer.

(8) Die Regelungen dieses § 12 gelten erstmals für die für das
Geschäftsjahr 2012 zu zahlende Vergütung." 8. Beschlussfassung über
die Ergänzung von § 15 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 15 der
Satzung um folgenden Absatz 2 zu ergänzen, wodurch der bisherige Text
unter § 15 zu Absatz 1 wird:

"(2) Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch
ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand
bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der
Einberufung der Hauptversammlung bekanntmacht."

II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen
Bevollmächtigten - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis
spätestens 2. Mai 2012, 24.00 Uhr, angemeldet haben und für die
angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung kann über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.k-plus-s.com/hv erfolgen. Aktionäre, die im Aktienregister
verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per
Post zugesandt.

Die Anmeldung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 / 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle(at)computershare.de

erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den
Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise
zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem
Anmeldeformular oder auf der Internetseite www.k-plus-s.com/hv.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 3. Mai
2012, 0.00 Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich, da Umschreibungen im Aktienregister zwischen diesem
Zeitpunkt und dem Ende des Tages der Hauptversammlung nicht
stattfinden.

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über den
Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre
Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken.

Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte
nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das
Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für
Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei
Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888
269 2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker.

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge
zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und
können der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.k-plus-s.com/hv

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt
werden.

Die Ãœbermittlung kann auch an die Anschrift

K+S Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 / 30903-74675
E-Mail: k-plus-s-hv2012(at)computershare.de

erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben
bzw. der Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren
Informationen zur Vollmachtserteilung übermittelt.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung unter
www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 /
30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung
erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG).

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der
Textform und können unter der Internetadresse www.k-plus-s.com/hv
oder an die oben genannte Adresse übermittelt werden. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder am Online-Service teilnehmenden
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen über das Internet
vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das
zugehörige Zugangspasswort.

Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte
Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur
dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und
Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden können.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

3. Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft
schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens
am 8. April 2012, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge
an folgende Adresse zu übersenden:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel

Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe
von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 24. April 2012,
24.00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen,
wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am 24. April 2012, 24.00 Uhr eingeht. Wir werden
rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet
unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden
wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:

K+S Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bertha-von-Suttner-Straße 7
34131 Kassel
Telefax: +49 561 / 9301-2425
E-Mail: investor-relations(at)k-plus-s.com

Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die
Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung.

4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten.

5. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den
vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden
nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 / 9301-1100.

6. Ãœbertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des
Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet
übertragen.

Kassel, im März 2012

Der Vorstand
K+S Aktiengesellschaft
mit Sitz in Kassel

Rückfragehinweis:
Kai Kirchhoff
Telefon: +49(0)561-9301-1885
E-Mail: kai.kirchhoff(at)k-plus-s.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: K+S Aktiengesellschaft
Bertha-von-Suttner-Straße 7
D-34131 Kassel
Telefon: +49 (0)561 9301-1460
FAX: +49 (0)561 9301-2425
Email: christian.herrmann(at)k-plus-s.com
WWW: http://www.k-plus-s.com
Branche: Chemie
ISIN: DE000KSAG888
Indizes: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
Share
Börsen: Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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Datum: 28.03.2012 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Chemische Industrie



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