(ots) - Es war ein Basisurteil zur Pressefreiheit, das die
Bundesverwaltungsrichter gestern in Leipzig fassten. Die Polizei darf
Journalisten das Fotografieren im Einsatz nicht unbedingt verbieten.
Damit hat das Gericht die Pressefreiheit dokumentiert, und das ist
auch gut so.
Wobei man sagen muss, dass das Verhältnis von Journalisten zur
Polizei in der Regel ein gutes ist. Wir als Medien sind auf die
Informationen der Polizei angewiesen. Auf der anderen Seite kann die
Polizei viele Erfolge nur deshalb für sich verbuchen, weil wir
Zeugenaufrufe oder Personenfahndungen veröffentlichen. Der Fall in
Schwäbisch-Hall - der Leiter eines Einsatzsonderkommandos wollte
einem Lokaljournalisten das Fotografieren während eines Einsatzes
verbieten - ist eher die Ausnahme. In der Regel spricht man sich ab.
Mit dem Urteil unterstrich das Gericht gestern noch einmal die
Pressefreiheit, die Artikel fünf unseres Grundgesetzes garantiert.
Nämlich das Recht von Rundfunk, Presse und anderen Medien auf freie
Ausübung ihrer Tätigkeit, und dabei vor allem das unzensierte
Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Das ist ein
wichtiger Grundstein der Demokratie. Mithin verlangt die
Pressefreiheit allerdings auch einen hohen Anspruch an die
Verantwortung von Journalisten. Und sich dieser zu stellen, ist
wahrhaftig nicht immer leicht.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
Telefon: 04441/9560-342
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