Angesichts der anstehenden Art. 13.1-Liste zur Verordnung 1924/2006 widmen sich die einschlägigen Abmahnvereine zunehmend der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel. Beanstandet wurde beispielsweise eine Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit getrocknetem Pilzpulver in Kapselform.
(firmenpresse) - Das Produkt wurde unter anderem mit Aussagen wie „Zur Unterstützung eines gesunden Herz-Kreislaufs verbessert dieser Vitalpilz die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit bei Stress“ oder „Vitalpilze zur Unterstützung einer gesunden Verdauung“ beworben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Werbung untersagt, da das Unternehmen die Richtigkeit der Angaben nicht „anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise“ beweisen konnte. Das Gericht ist hierbei der Auffassung, dass die Anforderungen, die an einen solchen Nachweis zu stellen sind, grundsätzlich nicht weniger streng seien als die Anforderungen, die auch an den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer bilanzierten Diät gelten (unter Hinweis auf Meisterernst/Haber, Praxiskommentar Health & Nutrition Claims). Hiernach bedürfe es einer randomisierten und placobo-kontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquat statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess in die Fachwelt einbezogen worden ist. Das Gericht lässt dabei die BGH-Entscheidung zu Alpecin, wonach eine Studie nicht „peer reviewed“ sein muss, außer Acht, da es dort um die Wirkung eines kosmetischen Mittels gehe. Das Gericht hält es auch nicht für erforderlich, dass der Angreifer, hier der einschlägige Abmahnverein, die Umstrittenheit der Wirkaussagen darlegen muss. Vielmehr sei es von vornherein Sache des werbenden Unternehmens, den entsprechenden Wirknachweis zu erbringen. Einen solchen Nachweis konnte das Unternehmen in keinster Weise führen, so konnte es keine konkreten produktbezogenen und kontrollierten klinischen Studien nach dem „Goldstandard“ vorweisen, womit letztlich der Abmahnverein Recht bekam.
In einem weiteren Fall ging es um die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Bezeichnung „Winter-Kapseln“ und den Substanzen „Echinacea“ und „Holunderblüten“, die damit ausgelobt wurden, dass sie die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen können. Auch diese Werbung hielt der einschlägige Abmahnverein für irreführend und bekam ebenfalls vor Gericht Recht, diesmal vor dem Oberlandesgericht Hamm. Das werbende Unternehmen konnte nur einen Abstrakt einer Meta-Analyse vorlegen, der jedoch lediglich in englischer Sprache gehalten war und aus dem nicht einmal die verabreichte Tagesdosis der Produktbestandteile entnommen werden konnte.
In einer dritten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken ging es um die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels zur Unterstützung des Abbaus von Körperfett. Wiederum obsiegte der abmahnende Verein, da das Unternehmen die wissenschaftliche Haltbarkeit der Werbebehauptungen nicht nachweisen konnte. Auch hier wurden vom werbenden Unternehmen unzureichende wissenschaftliche Daten vorgelegt.
Im Ergebnis zeigt sich erneut, dass an die gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel (und auch andere Gesundheitsprodukte) strenge Anforderungen gestellt werden und Unternehmen sich mitunter fahrlässig in Gerichtsprozesse begeben, die mangels sorgfältiger Vorbereitung zum Scheitern verurteilt sind und nur unnötige Kosten produzieren. Eine präventive Strategie im Vorfeld solcher Abmahnungen wird daher empfohlen.
Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Lebensmittelrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de
www.juravendis.de - ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.
www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.
www.arzneimittel.de - So geht Gesundheit heute! Die Neugestaltung der Versandapotheke arzneimittel.de bietet kompetenten Service in modernem Design. Denn insbesondere auf Service und persönliche Beratung wird Wert gelegt. Dem Kunden ist es bei offenen Fragen möglich, über eine pharmazeutische Hotline mit qualifiziertem Fachpersonal zu sprechen und sich umfassend beraten zu lassen. Dieses Portal stellt eine innovative, zentrale und ausführliche Informationsplattform rund um Gesundheit, Medizin und Arzneimittel dar. Dem User wird hierfür eine Vielzahl produkt- und indikationsspezifischer Zusatzinformationen bereitgestellt. Denn nur wer gut informiert ist, sorgt richtig für seine Gesundheit. arzneimittel.de ist die Versandapotheke der Apotheke zur Münchener Freiheit. Das Portal ist Ihre neue deutsche Versandapotheke rund um Gesundheit und Medizin, Arzneimittel und Medikamente, Kosmetik- und Pflegeartikel, Ernährung und Nahrungsergänzung sowie Homöopathie und Naturheilkunde. Es verbindet dabei einen State-Of-The-Art Onlineshop mit einem umfassenden gesundheitlichen Informationssystem.
medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de
medivendis.de – Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Marketing & PR
Parkring 11
85748 Garching
Tel.: +49 (0)89 3608931-40
Fax.: +49 (0)89 3608931-49
Daniela.Raiml(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de