PresseKat - Das Wunder von Karlsruhe: proConcept AG bringt Modell Lebensversicherung vor den EuGH

Das Wunder von Karlsruhe: proConcept AG bringt Modell Lebensversicherung vor den EuGH

ID: 607078

(ots) - Der gestrige Tag wird sicher nicht ohne Folgen für die
Versicherungsbranche bleiben: Der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe hat drei von der proConcept AG betreute Verfahren
verhandelt - nicht zum ersten Mal. Der Termin am 28. März verlief
jedoch anders als bisher. Die Versicherungen wurden ausdrücklich vom
Senat gebeten die Ansprüche nicht, wie bisher üblich, anzuerkennen,
sondern endlich eine Entscheidung zuzulassen. Die betreffenden
Versicherungen (Allianz und Zurich Deutscher Herold) folgten der
Bitte und das oberste deutsche Zivilgericht konnte endlich handeln.
Ein Verfahren hat der BGH augenblicklich dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) vorgelegt. Die übrigen zwei Verfahren sind ausgesetzt bis eine
Entscheidung gefallen ist.

Strittig ist, ob das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach
Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages verjährt, wenn der
Versicherungsnehmer nicht über sein Recht zum Widerspruch belehrt
worden ist. Diese Rechtsfrage betrifft alle
Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen
wurden.

Erst kurz vor dem Termin erkannte die Allianz die gesamten
Klageforderungen in einem vierten Verfahren, das von der proConcept
AG betreut wird, an. Zusätzlich gaben die BGH-Richter bereits im
Vorfeld bekannt, dass sie eine Weiterreichung an den EuGH erwägen.
Daher verwundert es umso mehr, dass am gestrigen Tag endlich ein
weiterer Schritt zur Klärung der Grundsatzfrage beigegeben wurde.

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu: "Zwar
erscheint es uns als das 'Wunder von Karlsruhe', dass die
Versicherungen endlich Courage zeigten und eine Entscheidung
zugelassen haben, aber vielleicht ist auch dieser Schritt wieder nur
ein Teil der Prozesstaktik. Ich halte jede Wette, dass die Allianz
vor der Entscheidung des EuGH das Verfahren durch Anerkenntnis




beenden wird."

Bei einer positiven Entscheidung durch den EuGH kommen auf die
deutschen Versicherungen Nachregulierungen von mehreren hundert
Millionen Euro zu.



Pressekontakt:
Jens Heidenreich
Direktor der proConcept AG
Tel.: 0345 47224 2030
medien(at)proConcept.ag


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Datum: 29.03.2012 - 17:04 Uhr
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