(ots) - Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien (BLM) hat in seinem Bericht zur Sitzung des Medienrats am
29. März 2012 zum möglichen Rechteerwerb der Telekom an der
Fußball-Bundesliga Stellung genommen: "Der mögliche Kauf der
Bundesligarechte durch die Telekom ist derzeit das medienpolitisch
beherrschende Thema.
Am 2. April endet die Abgabefrist für Gebote für den Verkauf der
Rechte an der Fußball-Bundesliga ab der Saison 2013/14. Einer der
Bewerber um diese Rechte ist die Deutsche Telekom. Bedeutsam daran
ist aus rundfunkrechtlicher Sicht, dass der Bund knapp 32 Prozent der
Anteile an der Telekom hält und regelmäßig über eine Mehrheit in der
Hauptversammlung verfügt, im Grundgesetz aber die Staatsferne des
Rundfunks vorgeschrieben ist.
Die Fragestellung ist nicht neu. Bereits seit 2009 verfügt die
Telekom über die Bundesligarechte für die Verbreitungswege IPTV und
Mobilfunk. Um die geforderte Staatsferne sicherzustellen, hat die
Telekom damals vertraglich festgelegt, dass das Programm LIGA total!
von der Constantin Sport Medien GmbH angeboten und verantwortet wird.
Dafür hat die Constantin Sport Medien GmbH eine Sublizenz von der
Telekom erworben. Die Telekom ihrerseits hat vertraglich keinen
Einfluss auf die Programmgestaltung, den Programmeinkauf und die
Programmproduktion auszuüben. Die Verträge zwischen der Telekom und
der Constantin Sport Medien wurden 2009 vor der Genehmigung des
Programmangebots LIGA total! durch die BLM auf acht Jahre von den
Landesmedienanstalten geprüft mit dem Ergebnis, dass die Telekom über
keinen Programmeinfluss auf LIGA total! verfügt.
Die Landeszentrale hat Anfang dieser Woche einen Fragenkatalog an
die Constantin Sport Medien GmbH geschickt, in dem wir detaillierte
Fragen stellen zum Verhältnis zwischen beiden Unternehmen. In der
heute von der Constantin Sport Medien GmbH eingegangenen Antwort
betont das Unternehmen, dass alle redaktionellen Abläufe und
Programmentscheidungen alleine von seiner Seite getroffen werden.
Die Frage des Einflusses der Telekom auf die Constantin Sport
Medien muss allerdings neu gestellt werden, wenn die Telekom neben
den IPTV- und den Mobile-Rechten weitere Rechte an der
Fußball-Bundesliga für die Kabel- und Satellitenausstrahlung erwirbt.
Die Deutsche Fußball Liga veräußert die Rechte an der Bundesliga in
drei unterschiedlichen Paketen. Es geht dabei um ein sog.
"Broadcast-Paket", das die Rechte für die terrestrische Ausstrahlung,
die Kabel- und die Satellitenverbreitung enthält, ein sog. "Netcast
1-Paket" mit den IPTV-Rechten und ein "Netcast 2-Paket" mit den
Rechten für Web-TV und Mobile. Diese Verwertungsbedingungen hat das
Bundeskartellamt so genehmigt, dass es möglich wäre, wichtige
Verbreitungswege nicht zu berücksichtigen. Ich bedauere, dass dies
vom Bundeskartellamt ohne Rücksprache mit den Landesmedienanstalten
erfolgt ist. Die Deutsche Fußball Liga ist gefordert, bei der
endgültigen Gestaltung der Verträge zu den Verwertungsverpflichtungen
eine Verbreitung über die wichtigsten Empfangswege sicher zu stellen.
Die Rechte an der Fußball-Bundesliga gehören zu den wichtigsten
Rechten, die im deutschen Fernsehen zu vergeben sind. Die BLM und die
Gemeinschaft der Landesmedienanstalten sind gefordert, die
rundfunkrechtlichen Aspekte eindeutig zu klären. Bei einer Ausweitung
der Rechte der Telekom könnte der derzeitige Vertrag wohl nicht
einfach verlängert werden."
Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de
Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger(at)blm.de