Beihilfeverordnung wird neu geregelt.
Es muss gespart werden und damit wird die Beihilfeverordnung in folgenden Bundesländern neu geregelt. Ob die anderen Bundesländer folgen werden ist noch offen. Gerne können Sie sich bei Fragen zu Ihren Beihilfe- Tarifen an unsere PKV-Experten wenden.
(firmenpresse) - Hessen
Die Gültigkeit der bisherigen Beihilfeverordnung wurde bis 30.juni 2012 verlängert. Im Juli ist daher voraussichtlich mit einer Änderung zu rechnen.
Rheinland-Pfalz
Der Beitrag für den Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen ist auf 26 € (statt bisher 13 €) pro Monat gestiegen. Der Beitrag schließt berücksichtigungsfähige Angehörige ein. Ehepartner sind nur noch berücksichtigungsfähig, sofern ihre Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen (aktuell 8.004 €). Für Ehen, die vor 2012 geschlossen wurden, liegt die Einkommensgrenze weiter bei 20.450 €.
Baden-Württemberg
Die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe – vergleichbar mit einem absoluten Selbstbehalt – wurde um rund 25 % erhöht. Sie liegt nun – abhängig von der Besoldungsgruppe – zwischen 75 € und 338 €.
Der Beitrag für den Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen ist auf 22 € (statt bisher 13 €) pro
Thüringen
Die Beihilfeverordnung wurde neu gestaltet: im ambulanten Bereich fällt eine Zuzahlung von 4 € je Rechnung an.
Stationärer Bereich: Höhere Zuzahlungen je Tag: 10 € für allgemeine Krankenhausleistungen, 7,50 € für Zweibettzimmer, 25 € für privat ärztliche Behandlung. Quelle: Hallesche
PKV und Beihilfetarife
Immer wieder erreichen uns Fragen zu den einzelnen Beihilfetarifen bei Beitragsanpassungen. Allgemeinaussagen zu den einzelnen Beihilfe-Tarifen und Beihilfe-Anbietern können nur schwer gemacht werden da die Beihilfe im wesentlichen von der Familiensituation, den Familienstand abhängen. Somit ist dies nur in einem persönlichen Beratungsgespräch zu analysieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen.
PKV-Tarif allgemein
In der letzten Zeit habe ich viel über die Stimmungsmache der diversen "PKV-Abschaffer" geschrieben. Wer sich alles "berufen" fühlt über die Abschaffung der PKV zu referieren bleibt in der Qualität und Sachlichkeit dem Leser überlassen. Fakt ist aber das diese ganze Berichterstattung und Stimmungsmache Ihnen, die in der PKV oder in den Beihilfetarifen versichert sind mehr verunsichern denn einen brauchbaren Rat und Lösungen bringen.
Persönliche Situation und persönliche Tarifgestaltung
Vieles ließe sich bereinigen, würde der Verbraucher seine Rechte und Pflichten explizit kenne. Das vor dem Wechsel und der Unterschrift in die private Krankenversicherung schon viel späterer Ärger vermieden werden könnte ist den Verkäufern der PKV geschuldet. Die wenigsten Versicherungsverkäufer sind auf die biometrischen Risiken und damit auch der privaten Krankenversicherung geschult und wirkliche Experten.
Ein Bauchladen an Versicherungsprodukten wird von den meisten Vertretern angeboten. Spezialisierung gleich Null. Das ist seitens der Versicherungen und Versicherungsvertrieben auch nicht gewünscht.
Ein „Landesfürst“ (Landesdirektor) eines großen Versicherungskonzerns sagte mir mal: "je mehr der Verkäufer von seinem Versicherungs-Produkt kennt, desto weniger verkauft er - weil er sein Wissen an den Mann, an die Frau bringen will". Das bedeutet das Versicherungsverkäufer mit Vorsatz nicht geschult und weiter gebildet werden weil sie sonst zu wenig verkaufen.
Der Verbraucher ist der Leidtragende dieser Unwissenden
Wir haben den andern Weg gewählt und Experten der einzelnen Versicherungen ausgewählt die über das notwendige Fachwissen und die Verantwortung der Aufklärung dem Verbraucher gegenüber Rechnung tragen. Spezialisierung der Experten ist dringend notwendig. denn wer vorgibt alle zu können und alles zu wissen kann nichts richtig und nichts wirklich.
Auch dafür wurden wir mit dem Mittelstand Innovationspreis Best of Versicherungen und Finanzen 2012 ausgezeichnet worden.