PresseKat - Münchner Rechtsanwalt wehrt sich gegen Vorwürfe

Münchner Rechtsanwalt wehrt sich gegen Vorwürfe

ID: 61110

Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter geht rechtlich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe des Schweizer Fernsehens (SF) vor. Das SF berichtete am 29. Juli 2008 in seiner Sendung „10 vor 10“ über das Thema Steuerhinterziehung und deutsche Steuerpflichtige, die ihr Geld am Fiskus vorbei im Ausland anlegen........

(firmenpresse) - Höchstetter geht rechtlich gegen Schweizer Fernsehen vor

Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter geht rechtlich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe des Schweizer Fernsehens (SF) vor. Das SF berichtete am 29. Juli 2008 in seiner Sendung „10 vor 10“ über das Thema Steuerhinterziehung und deutsche Steuerpflichtige, die ihr Geld am Fiskus vorbei im Ausland anlegen. Die Reportage bezog sich unter anderem auf ein am Vortag ausgestrahltes Interview mit Dr. Höchstetter in der ZDF-Sendung „Report Mainz“. Die zitierten Aussagen des Münchner Fachanwalts für Wirtschafts- und Steuerrecht wurden aber verkürzt wiedergegeben und dadurch in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt. So heißt es bei „10 vor 10“, Höchstetter werfe den Schweizer und Liechtensteiner Banken wie namentlich der UBS, der Credit Suisse und der LGT vor, reuige Steuerhinterzieher an einer Selbstanzeige zu hindern und ihnen zu raten, ihr Geld besser zu verstecken. Gegen diesen Vorwurf wehrt sich Dr. Höchstetter, der im Interesse seiner Mandanten selber eng mit Finanzinstituten kooperiert und deren Praktiken bestens kennt, nun auf dem Rechtsweg: „Indem das Schweizer Fernsehen meine Aussagen aus dem Gesamtzusammenhang des ZDF-Interviews gerissen hat, wurde der Inhalt verfälscht. Ebenso wie die betroffenen Banken, so wehre auch ich mich gegen die Vorwürfe. Ich rate jedem Steuerhinterzieher, der wieder ruhigen Gewissens schlafen will, zur Selbstanzeige. Aber ich betone, dass die Entscheidung zur Selbstanzeige einzig und allein bei dem Steuerpflichtigen selbst liegt, nicht bei der Bank! Die Banken sind hier nicht in der Pflicht.“
Wer also wirklich entschlossen ist, sein Gewissen durch eine Selbstanzeige zu erleichtern, kann durch seine Bank in der Regel nicht daran gehindert werden. Dennoch ist eine Selbstanzeige keine unkomplizierte Angelegenheit, sondern es gilt, gewisse Regeln und Fristen einzuhalten. Nur bei einer korrekt und rechtzeitig erfolgten Selbstanzeige kann eine Strafaufhebung erreicht werden, so dass der Betroffene nur die hinterzogenen Steuern sowie einen zusätzlichen Säumniszins nachzahlen muss. Daher sollte jeder, der Selbstanzeige erstatten will, unbedingt einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Nur dieser kann helfen, folgenschwere Fehler hinsichtlich persönlicher Strafbarkeit zu vermeiden.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Höchstetter und Kollegen am Bavariaring 38 in München wurde 1993 von Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter gegründet, der nach wie vor die Leitung innehat. Heute beschäftigt die expandierende Kanzlei ein Team von 10 bis 14 Mitarbeitern, bestehend aus vier Rechtsanwälten, die durch ihr Fachwissen einen großen Teil der Rechtsgebiete abdecken, Fachangestellten und freien Mitarbeitern. Über die Jahre hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. Dies gewährleistet, dass auch grenzüberschreitende Rechtsprobleme im Bedarfsfall an hoch qualifizierte Rechtsanwälte im Ausland übergeben werden können.

Dr. Klaus Höchstetter, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (2001), Anwalt für Wirtschaftsrecht (2003) und Executive Master of Business Law M.B.L.-HSG (2007). 2006 wurde er magna cum laude an der Universität der Bundeswehr München zum ?Dr.rer.pol.? promoviert. Herr Dr. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen.



Leseranfragen:

Höchstetter & Kollegen
Kanzlei für Steuer-, Straf- und Wirtschaftsrecht
Bavariaring 38
D-80336 München

Telefon +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax +49 (0)89 74 63 09 99
Email info(at)hoechstetter.de
Internet: www.hoechstetter.de



PresseKontakt / Agentur:

dizio Journalismus und Pressedienst
Leinthalerstraße 26
80939 München
E-Mail: s.ruland(at)dizio.de
Tel.: (089) 32 19 88 09



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Datum: 10.10.2008 - 09:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Stefan Niewald
Stadt:

München


Telefon: +49 (0)89 - 628 16 97 97

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.10.2008

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