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Neue OZ: Kommentar zu Fluglärm

ID: 611597

(ots) - Richter stärken Vertrauen in die Politik

Sechs Stunden absolute Nachtruhe verordnet das
Bundesverwaltungsgericht dem neuntgrößten Flughafen der Welt -
angesichts wirtschaftlicher Interessen eine mutige, aber richtige
Entscheidung. Die Bestätigung des Nachtflugverbots am Frankfurter
Airport hat gleich in zweierlei Hinsicht Signalwirkung: Erstens
erkennen die ausgeschlafenen Richter den nächtlichen Fluglärm als
nicht tragbare Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung an. Kommt der
Mensch nicht einmal mehr nachts zur Entspannung, kann das
Turbinengetöse zum Beispiel zu Depressionen, Störungen des
Immunsystems und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Zweitens geht es bei dem Leipziger Urteil auch um das Vertrauen in
die Politik. Schließlich hat die Regierung Koch den Anwohnern
seinerzeit versprochen, dass es zwischen 23 Uhr abends und fünf Uhr
morgens ein striktes Nachtflugverbot gäbe, wenn die vierte Startbahn
des Flughafens realisiert würde. Das ist seit Ende Oktober der Fall,
dennoch genehmigte das Land 17 Nachtflüge als Ausnahmen. Wer so
dreist handelt, muss sich nicht über Bürgerwut wundern.

Den Kritikern des Urteils sei gesagt: Von den nun gestrichenen
Flügen wird der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht bedroht. Allein
die vierte Startbahn in Frankfurt steigert die Kapazität des
Flughafens um 50 Prozent. Nachts könnte der Cargo-Umschlag auf andere
Flughäfen verteilt werden, die nicht in Stadtnähe liegen - wie etwa
Leipzig.



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Datum: 04.04.2012 - 22:00 Uhr
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