Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die E-Zigarette kein Arzneimittel ist.
(firmenpresse) - Seit geraumer Zeit existiert ein Konflikt um die Elektronische Zigaretten. Manche Volksvertreter probieren die Aromen im Zusammenhang als Arzneimittel einzustufen. Das würde selbstverständlich den einfachen Verkauf merklich verkomplizieren, da die Flüssigaromen folglich einzig in Versandapotheken oder lokalen Apotheken erhältlich wären. Nun gab es eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes. Hierbei ging es primär um die Marke "Super Smoker".
Gemäß dieser Bewertung darf man Elektrische Zigaretten weitervertreiben, außerdem gelten sie keineswegs als Heilmittel. Jene Klage ging von den Vermarktern aus, weil das Institut für Arzneimittel die nikotinhaltigen kalten Dampfer als Medikament zur Entwöhnung der Raucher bewerten wollte.
Ohne Genehmigung hätte man dann diese Varianten verbieten müssen. Getreu der Einschätzung aus der Domstadt handelt es sich bei den Nikotin Liquids keineswegs um Arzneimittel. Den Rechtanwälten nach kann ebendiese neuartige Zigarette, welche deutlich weniger gesundheitsgefährdend ist als gewöhnliche Zigaretten, erstmals weitervertrieben werden. Momentan ist das Urteil keineswegs rechtskräftig.
Die Funktionalität der E-Zigarette ist ziemlich einfach. Ein elektrisch funktionierender Vernebler verdampft die Liquidflüssigkeit innerhalb des Cartomizers. Diese Flüssigaromen sind in unterschiedlichen Geschmäckern und mit oder ohne Nikotindosis erhältlich. Diese Nikotinliquids waren auch Auslöser der Auseinandersetzung. Logischerweise wird bei herkömmlichen Tabakzigaretten genauso Nikotin eingeatmet.
Offensichtlich hatten die Gegenspieler der Elektronischen Zigarette keine weiteren Argumentationspunkte und haben es folglich mittels der Liquids aus Nikotin versucht. Relevant ist, dass beim Elektrisch Rauchen im Gegensatz zur Tabakzigarette keinerlei toxische Stoffe verbrannt werden. Der Raucher nimmt beispielsweise keine gefährlichen Elemente wie Teer auf. Obwohl es keine eindeutigen Zahlen der Konsumenten gibt, geht man von bis zu bis 2 Millionen E-Smokern aus - Mit steigender Tendenz.
Dessen ungeachtet hat diese technische Neuerung in gewissen Regionen einen problematischen Status. In Nordrhein-Westfalen wurde gegenwärtig ein Verbot der E Zigaretten beschlossen. Mechthild Dyckmans, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, sprach sich jüngst pro eines Verbotes aus. Darüber hinaus beschäftigt sich eine EU Kommission mit der Bewertung der Elektrischen Zigarette. Bleibt abzuwarten welche Tendenz sich in der Zukunft abzeichnet.
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Fred Heise
Wissmannstrasse 14
12049 Berlin
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