(ots) - Die Schweizer Ermittlungen wegen des Kaufs der
Steuersünder-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010
führen weiter als bisher bekannt. Nach einem Bericht der Zeitungen
der WAZ-Mediengruppe (Dienstagausgaben) hat die Berner
Bundesanwaltschaft nicht nur Haftbefehle gegen drei
nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen Wirtschaftsspionage
erlassen. Sie beschuldigt auch einen niederrheinischen Notar der
Geldwäsche und Urkundenfälschung.
Nach dem Bericht legen die Schweizer Ermittler dem
Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nahe, ein Strafverfahren gegen den
Notar einzuleiten, der beim Ankauf der gestohlenen Steuersünder-Datei
als Mittelsmann tätig war und der die Überweisung von 2,5 Millionen
Euro aus der Landeskasse an den Datenhändler gesteuert hat. Um diesem
die Anlage eines Teils des Kaufpreises bei einer österreichischen
Bank zu ermöglichen, habe L. eine Erbschaft vorgetäuscht und damit
"bewusst einen falschen Zahlungsgrund" genannt. Der Rechtsverstoß sei
nicht auf Schweizer Gebiet passiert und ein deutscher
Strafrechtsvorgang. Deshalb gebe es, anders als im Fall der
Steuerfahnder, keinen Schweizer Haftbefehl gegen ihn.
Das Rechtshilfeersuchen, das der WAZ-Mediengruppe vorliegt, listet
auf 32 Seiten detailliert Belege für den Schweizer Spionagevorwurf an
zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Steuerfahnder auf. Die drei
sollen "gezielt und geplant Ausforschung aus dem Ausland in einem
fremden Staat betrieben" und die Lieferung interner Bankpapiere und
der Daten der Kontoeröffnung angefordert haben. So hätte der
Datenhändler auch die Kontoeröffnungsdaten von "den Typen der
Paninibilder" geliefert - ein Hinweis, dass Sportler in die
Steuerhinterziehung verwickelt gewesen sein könnten.
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