PresseKat - Lehman Brothers – wann kann die beratende Hausbank in die Haftung genommen werden -Bankrecht aktue

Lehman Brothers – wann kann die beratende Hausbank in die Haftung genommen werden -Bankrecht aktuell

ID: 61323

Auch wenn derzeit noch nicht überblickt werden kann, wie sich das Insolvenzverfahren der Lehman Brothers entwickeln wird und ob auch die europäische Tochter, die Lehman Brothers Treasury Co B.V. davon betroffen ist, sprechen die Depotbewertungen eine eindeutige Sprache.

(firmenpresse) - Viele Anleger sind entsetzt, weil sie ihrer Auffassung nach ein 100% sicheres Produkt gekauft haben und fühlen sich falsch beraten. Ob eine Falschberatung und damit eine Haftung der vermittelnden Bank vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab:
zunächst ist zu überprüfen, was im Risikoprofil festgehalten ist. Bei der Beratung durch die Bank werden Anleger darüber abgefragt, welche Erfahrung sie mit Finanzprodukten und deren Risiken haben und wie es um die Bereitschaft steht, Risiken bei der Anlage ihres Geldes in Kauf zu nehmen. Ist aus dem Risikoprofil zu entnehmen, dass der Anleger keinen Verluste hinnehmen möchte und ein sicheres Produkt sucht, dann sollten Zertifikate ohne Einlagenversicherung ihm nicht angeboten werden.
Weiterhin ist zu fragen, ob die Bank versichert hat, es handele sich bei dem Zertifikat um eine absolut sichere Anlage. Oftmals wurde nämlich gerade die Frage des Emittentenrisikos und damit dem – wie jetzt die Gegenwart zeigt – nicht nur theoretischen Risiko des Totalverlustes, ausgespart. Bei zutreffender Belehrung darüber, das man für die Aussicht auf lediglich ein paar Prozentpunkte mehr gleichzeitig ein Verlustrisiko von bis zu 100% eingeht, hätten sicherlich viele Anleger eine sichere Sparanlage, die durch eine Einlagesicherung abgesichert ist und einen Garantiezins beinhaltet, vorgezogen.
Diese Belehrung hätte die vermittelnde Bank vor allem den Anlegen angedeihen lassen sollen, die noch in diesem Jahr oder gar erst in der zweiten Jahreshälfte Zertifikate erworben haben.
Die Banken haben zudem eine gewisse Nachsorgepflicht. D.h. im Idealfall, dass die Bank dem Anleger bevor es kritisch wird bescheid gibt und Optionen aufzeigt. Im ungünstigsten Fall hat die Bank noch kurz vor der Pleite geraten, die Papiere zu halten, obwohl der Anleger eigentlich, wenn auch mit Verlust, verkaufen wollte.
Hat die Bank einen oder mehrere Fehler gemacht, stellt sich die Frage, ob der Fehler derselben auch nachgewiesen werden kann. Hierauf erstreckt sich die Arbeit spezialisierter Rechtsanwälte. In jedem Fall sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ihnen ein Anspruch gegen die vermittelnde Bank zusteht. Als Anlaufstellen stehen die Verbraucherzentralen und spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung.




www.zrwd.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.



Leseranfragen:

Zorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät

Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany

Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0

info(at)zrwd.de



PresseKontakt / Agentur:

Zorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät

Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
BRD / Germany

Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Telefax: +49 (0)641 28 73 0



drucken  als PDF  an Freund senden  Schweizer Kredite seit Finanzkrise sehr begehrt! Versicherungswirtschaft will Margen durch zunehmende Automatisierung im Standardgeschäft sichern
Bereitgestellt von Benutzer: Jack_Rich
Datum: 13.10.2008 - 17:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 61323
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joerg Reich
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641202121

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.10.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 295 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lehman Brothers – wann kann die beratende Hausbank in die Haftung genommen werden -Bankrecht aktuell"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Zorn Reich Wypchol Döring (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Zorn Reich Wypchol Döring