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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FNÂ 75687Â f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm ,1010 Wien
EINLADUNG
zu der
am Freitag, dem 4. Mai 2012, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle
Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien
stattfindenden
21. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
|1. |Vorlage des Konzernabschlusses 2011 samt dem Konzernlagebericht, |
| |Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt dem |
| |Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate |
| |Governance Bericht |
|2. |Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011 |
| |ausgewiesenen Bilanzgewinnes |
|3. |Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des |
| |Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 |
|4. |Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das |
| |Geschäftsjahr 2013 |
|5. |Wahl in den Aufsichtsrat |
|6. |Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung an die |
| |Mitglieder des Aufsichtsrates |
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 Abs. 3 bis
5 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab
13. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am
Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
(die "Gesellschaft") Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
• Corporate Governance Bericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
• Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 13. April 2012 auch im Internet unter
www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE
§ 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am
13. April 2012 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu
Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für
die das zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43Â (0)Â 1Â 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau
Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich
auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars,
für die das zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder
ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 24. April 2012,
24:00Â Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
30. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der
folgenden Adressen zugehen muss:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0) 1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang - TIF, PDF etc.)
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
30. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen (Postadresse, Telefax, E-Mail) zugehen
muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das
nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: • Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN
AT0000908504) des Aktionärs, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Die Depotbestätigung muss sich auf den
Nachweisstichtag 24. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die
Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von
Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen
Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur
Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung bzw. Ãœbermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die
Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
folgenden Adressen zugehen:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang - TIF, PDF, etc.)
- persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 3. Mai 2012, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft
einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 876334330,
unter der Telefaxnummer +43Â (0)1Â 8763343 DW 39 oder DW 49 oder per
E-Mail anlegerschutz(at)iva.or.at.
Außerdem können die Stimmrechte in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten im Wege von "EUROVOTE" wahrgenommen
werden. Auf der Homepage www.euroshareholders.eu finden sich dazu
Instruktionen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1
BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Nominale EURÂ 132.887.468,20 und ist
eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
MITTEILUNG GEMÄSS § 262 Abs. 20 AktG Gemäß § 262 Abs. 20 AktG
teilen wir unseren Aktionären mit, dass die Entgegennahme
von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(SWIFT) derzeit noch nicht möglich ist. Depotbestätigungen werden
bis auf weiteres per Telefax unter der Nummer
+43Â (0)Â 1Â 89Â 00Â 500-60 oder per E-Mail an
anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF,
PDF, etc.) oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH)
Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, entgegengenommen.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen
Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als
Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die
Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
Wien, im März 2012 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Alexander Jedlicka
Leiter Public Relations, Konzernpressesprecher
Tel.: +43 (0)50 350-21029
Fax: +43 (0)50 350 99-21029
E-Mail: alexander.jedlicka(at)vig.com
Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 350-21920
Fax: +43 (0)50 350 99-21920
E-Mail: nina.higatzberger(at)vig.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vienna Insurance Group
Schottenring 30
A-1011 Wien
Telefon: +43(0)50 350-21919
FAX: +43(0)50 350 99-23303
Email: investor.relations(at)vig.com
WWW: www.vig.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch