(ots) - Skandalöses Recht auf Selbstverteidigung
Sieben lange Wochen vergehen, ehe der Bürgerwehr-Freiwillige
George Zimmerman verhaftet wird, der den 17-jährigen Trayvon Martin
in einer bewachten Wohnanlage erschossen hat. Verhaftet nicht von der
Polizei, die ohnehin für ihre Ermittlungsfehler in der Kritik steht,
sondern von einer Sonderermittlerin. Das ist per se schon ein
Skandal. Aber nicht der einzige in diesem brisanten Fall, der Amerika
aufwühlt: Ebenso skandalös sind Gesetze wie jenes in Florida, das ein
völlig überzogenes Selbstverteidigungsrecht zulässt.
Denn genau darauf wird sich der 28-jährige Todesschütze berufen,
der nun des Mordes mit bedingtem Vorsatz angeklagt wird. Das "Stand
Your Ground"-Gesetz erlaubt ausdrücklich die Konfrontation auch mit
der Waffe, um eine Gefahr für sich und andere zu verhindern. Es gibt
daher jedem, der sich bedroht fühlt, die Lizenz zur Selbstjustiz. Ein
moralischer Irrsinn, den Floridas Ex-Gouverneur Jeb Bush einst mit
der Waffenlobby durchsetzte.
Darüber hinaus wird der Fall von einer hitzigen Rassismus-Debatte
überfrachtet. Nur aufgrund seiner Hautfarbe und seines Kapuzenpullis
soll der Täter, ein Latino, den unbewaffneten schwarzen Jungen
verfolgt haben. Ob er ihn aus rassistischen Gründen erschossen hat,
muss das Gericht prüfen. Hoffnung auf ein faires Verfahren macht
bisher allein Sonderermittlerin Angela Corey. Sie klagt nicht "unter
öffentlichem Druck, sondern auf der Grundlage von Fakten" an, wie sie
sagt. Das mag das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen. Doch
wird dem Opfer posthum auch Gerechtigkeit widerfahren?
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207