PresseKat - Frust nach der Wohnungsübergabe vermeiden

Frust nach der Wohnungsübergabe vermeiden

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Zustand der Wohnung fotografieren: Sowohl am Einzugs- als auch am Auszugstag

(PresseBox) - So gut das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern aus der subjektiven Wahrnehmung heraus auch sein mag: Vor allem Mieter sollten sich nicht darauf verlassen, dass nach dem Auszug nicht doch noch Forderungen von Seiten der Hausverwaltung oder der Eigentümer selbst gestellt werden, die im Umzugs-Zusammenhang mit weiteren Ausgaben verbunden sind. Vielleicht verlangt der Vermieter die Übernahme von Renovierungskosten oder hat sonst etwas zu bemängeln, was eigentlich bereits zwischen den Parteien geklärt war. Hinsichtlich unberechtigt drohender Vermieter-Forderungen können Umziehende von Anfang an vorbeugen, indem sie den Zustand der Wohnung fotografieren.
Und zwar am Einzugs- und Auszugstag. So lassen sich alle Unklarheiten beseitigen, falls das Erinnerungsvermögen der Vermieter vielleicht nicht ganz den Tatsachen im Moment des Einzugs entspricht. Gute Fotos der Wohnung mitsamt aller zur Wohnung gehörenden Bereiche wie den Kellerräumen, dem Gartenbereich, der Terrasse oder dem Balkon sind sozusagen die ideale Ergänzung zum ausführlich angefertigten Wohnungsübergabeprotokoll, das vom Mieter und Vermieter ? am besten in Gegenwart Dritter ? unterzeichnet wurde.
Mieter sollten unbedingt den Zustand der alten Wohnung fotografieren
Schließlich möchte man sich möglichst in aller Ruhe in der neuen Wohnung einrichten, ohne dass nachträglich Probleme auftreten, weil der frühere Vermieter plötzlich doch noch Schäden in der Wohnung gefunden zu haben glaubt, für deren Beseitigung Ex-Mieter aufkommen müssen. Bestanden die Schäden bereits vor dem Einzug und gingen diese nachweislich nicht auf das Konto der Mieter, können Forderungen der Vermieter schnell abgewehrt werden.
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Fotos sollten einen genauen Eindruck des Wohnungszustandes vermitteln
Wichtig für Mieter, die zur eigenen Absicherung den Zustand der Wohnung fotografieren möchten, sind möglichst aussagekräftige Fotos. Bilder minderer Qualität, die nur bedingt Hinweise auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung am Ein- und Auszugstag geben, helfen nicht unbedingt weiter. Dank des technischen Fortschritts kann sich fast jeder eine Kamera leisten, mit der hochwertige Fotos gemacht werden können. Ein wichtiger Leitsatz in diesem Kontext: Lieber macht man ein paar Bilder zu viel als zu wenig! Am besten bei Tageslicht, um dem Ist-Zustand möglichst nahe zu kommen. So lassen sich zum Einzug oder Auszug kleinere oder größere Schäden am Wohnraum festhalten, für die der Vormieter verantwortlich ist.
Wenn es darum geht, am Einzugs- und Auszugstag den Zustand der Wohnung zu fotografieren, geht es in erster Linie um die typischen Knackpunkte des Wohnraums. Also Probleme mit den sanitären Einrichtungen, die Beschaffenheit des Fußbodens, den Zustand vorhandener Einbauküchen und anderer Gegenstände, die der Vermieter in der Wohnung bereits von sich aus bereitgestellt hat.
Foto-Beweise sind für Vermieter nicht weniger wichtig
Auch diese Medaille hat allerdings zwei Seiten: Denn insbesondere für Immobilieneigentümer, die im Besitz vieler Wohnungen sind, lohnt es sich ebenfalls, den Zustand der Wohnung zu fotografieren, um so den Status quo festzuhalten und Diskussionen mit Mietern über optische Nachbesserungen und Renovierungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. In Abwesenheit der Mieter und ohne deren Zustimmung sollten bzw. dürfen Vermieter nicht aktiv werden. Wenn sie am Ein- und Auszugstag den Zustand der Wohnung fotografieren möchten, müssen sie dies möglichst mit dem Mieter vereinbaren. Allerdings werden Mieter einem Fototermin vermutlich zumeist ohne Widerspruch zustimmen, wenn die Schnappschüsse mit dem Ziel einer raschen Weitervermietung der Wohnung erstellt werden sollen.
Zustand der Wohnung fotografieren: Rücksprache mit Mietern ist ratsam
Mit etwas Glück können Mietverträge dank passender Nachmieter schließlich vorzeitig aufgelöst werden. Zudem ist die Rechtslage in diesem Punkt nicht ganz eindeutig. Sofern Vermieter den Zustand der Wohnung fotografieren möchten, um entstandene Schäden aufzunehmen oder fotografische Beweise zu sichern, sehen manche Urteile durchaus den Vermieter im Recht, nicht nur am Ein- und Auszugstag Fotos machen zu dürfen. Die Rechtslage ist jedoch weniger klar, als man sich dies in diesem Punkt wünschen würde.
Es entscheidet also wie so oft der genaue Einzelfall, was beide Seiten berücksichtigen sollten
Das genau gestaltete Übergabeprotokoll im Moment des Einzugs oder Auszugs ist eine Vorkehrung, die Umziehende treffen sollten. Ungleich beweiskräftiger ist es jedoch, wenn Umziehende den Zustand der Wohnung fotografieren und so genau belegen können, wie es um die Gegebenheiten in der Wohnung am Einzugs- und Auszugstag tatsächlich stand.

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Datum: 16.04.2012 - 10:42 Uhr
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