(ots) - BP und das Plaintiffs'
Steering Committee (PSC) [Lenkungsausschuss der Kläger] bestätigten,
dass das US-Bezirksgericht heute die Frist für die Einreichung der
Grundsatzvereinbarung bis Mittwoch, den 18. April um 08:30 Uhr CDT
verlängert hat. Die Verlängerung ist vorgesehen, um BP und dem PSC
mehr Zeit für die Fertigstellung der umfangreichen Unterlagen zu
geben, die für die am 2. März angekündigte Grundsatzvereinbarung
erforderlich sind.
BP und das PSC erstellen zwei gesonderte Grundsatzvereinbarungen -
eine zur Beilegung der wirtschaftlichen und der Sachschäden und die
andere zur Befriedigung medizinischer Ansprüche -, um die durch den
Deepwater Horizon Unfall und Ölteppich betroffenen Menschen und
Unternehmen gerecht zu entschädigen.
Eine weitere Ankündigung wird je nach Sachlage erfolgen.
KONTAKT
Für BP:
Name: BP Pressebüro
E-Mail: uspress(at)bp.com[mailto:uspress(at)bp.com]
Für das PSC:
Name: David Falkenstein, Sunshine Sachs E-Mail:
Falkenstein(at)sunshinesachs.com[mailto:Falkenstein(at)sunshinesachs.com]