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Clerical Medical – Was Anleger gerade im Hinblick auf die zu erwartende BGH Rechtsprechung beachten müssen

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(firmenpresse) - München, 17.04.2012; Die Kanzlei für Anlegerschutz und Anlegerrecht KAP Rechtsanwälte mit Sitz in München hatte bereits darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz in Schadensersatzklagen gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical erneut einen Termin angesetzt hat. Der BGH unternimmt am 11.07.2012, nach der Anerkennung von Clerical Medical und dem damit geplatzten Termin vom 08.02.2012 – einen weiteren Versuch in die mündliche Verhandlung als Voraussetzung für ein Urteil gegen Clerical Medical einzutreten.


Von Anlegern und Experten wird der Termin 11.07.2012 mit größter Spannung erwartet. Viele Anleger stellen bis zur Grundsatzentscheidung die Geltendmachung ihrer Ansprüche zurück. Die Anleger hoffen aus einem Urteil des BGH die Voraussetzung einer Haftung Clerical Medical deutlich entnehmen zu können und so auf ihren eigenen Fall anzuwenden.


Nach Sicht der beiden Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, Anja Appelt und Thorsten Krause, bleibt insbesondere für die Anleger interessant, ob der Bundesgerichtshof im Falle eines positiven Urteils einen Schadensersatz gegen Clerical Medical annimmt, der dazu führt, dass der Anleger so gestellt wird, als hätte er nie gezeichnet, oder ob ein sog. Leistungsanspruch des Anlegers zugesprochen wird. Nach einem solchen Leistungsanspruch kann der Anleger verlangen, dass er die Leistung erhält, die ihm bei Abschluss der Police versprochen wurde. Dies betrifft insbesondere die policierten Auszahlungen und ggf. zusätzlich die Rückzahlung des eingezahlten Betrages. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart spricht einen solchen Leistungsanspruch in regelmäßiger Rechtsprechung zu.


“Interessant an seinem Leistungsanspruch ist aus unserer Sicht, dass dieser erst in die Verjährung eintritt, wenn der Anspruch fällig wird. In der Mehrzahl der Fälle ist damit noch keine Verjährung für die noch zu erwartenden Zahlungen eingetreten, so dass auch Anleger, die vor dem Jahr 2001 gezeichnet haben, noch ihre Ansprüche durchsetzen können", teilt Rechtsanwalt Thorsten Krause mit.






Was für Anleger einer Lebensversicherung der CMI dringend zu beachten ist


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinen Entscheidungen ausgeführt, dass es unerheblich ist, wenn der Anleger seine Police zwischenzeitlich bereits veräußerte. Dann nimmt das Oberlandesgericht einen Schadensersatzanspruch auf diese Leistung an. Fachanwältin Anja Appelt von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte weist daraufhin: “Der Anleger sollte jedoch nicht riskieren, dass der BGH diese Rechtsprechung bestätigt. Der Verkauf der Clerical Medical Police könnte mit sich bringen, dass der Anleger seinen Anspruch auf Leistung verliert! Spricht der Bundesgerichtshof gerade diesen Leistungsanspruch zu, so wäre dies höchst ärgerlich”.


Lebensversicherung Clerical Medical Police verkaufen?


Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertreten Anleger ausschließlich im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes und raten den geschädigten Versicherungsnehmern von Clerical Medical, zwischenzeitlich keinen Verkauf der Police vorzunehmen. Sollte hier ein dringender Verwertungsbedarf bestehen, etwa weil das finanzierende Darlehen fällig wird, sollte vorab dringend ein hiermit befasster Rechtsanwalt kontaktiert werden, um weitere Schäden zu vermeiden.

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Datum: 18.04.2012 - 11:17 Uhr
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Freigabedatum: 18.04.2012

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