PresseKat - Die sieben Todsünden bei Bewerbungsschreiben – und die besten Tugenden

Die sieben Todsünden bei Bewerbungsschreiben – und die besten Tugenden

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Iris Hesse, Lektorin des Online-Lektorats Punkt & Komma, zeigt, wie sich Fehler in Bewerbungsanschreiben in Stärken verwandeln lassen

(firmenpresse) - Bewerbungen sollen ein überzeugendes Bild des Bewerbers, seiner Person und Motivation zeichnen. Gar nicht so leicht, auf einer Seite die eigenen Stärken hervorzuheben und gleichzeitig zu zeigen, warum man unbedingt bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein möchte. Gerade die erste Seite der Bewerbung sollte inhaltlich, formal und grammatisch überzeugen – trotzdem strotzen Bewerbungen oft vor Flüchtigkeitsfehlern. Tipp- und Rechtschreibfehler im Bewerbungsanschreiben entlarven nicht nur grammatische Schwächen, sondern auch eine gewisse Haltung: Dass es ein Bewerber nicht ernst meint und sich keine Zeit nimmt.

Iris Hesse, Lektorin und Korrektorin des Online-Lektorats Punkt & Komma, zeigt die häufigsten Fehler und die passenden Tricks zum Ausmerzen ebenjener auf.



1.Fehler: Der erste Satz langweilt und lässt kein Feuer erkennen

„Ihrer Anzeige vom x.x. habe ich entnommen, dass Sie eine Vertriebsassistentin suchen. Für diese Stelle möchte ich mich hiermit bewerben.“

Hier sagen Sie nichts, was der Personalentscheider nicht schon selbst wüsste. Die schlimmste Sünde im Bewerbungsschreiben? Ein langweiliger erster Abschnitt, in dem Sie weder Ihre Motivation für die ausgeschriebene Stelle sichtbar machen, noch auf das angeschriebene Unternehmen eingehen. Schicken Sie es raus und vergessen womöglich, Ansprechpartner und Firmennamen anzupassen, landet das Schreiben sofort im Papierkorb.

So geht es richtig: Formulieren Sie einen informativen Einstieg, der echtes Interesse zeigt!

„Seit meinem ersten Praktikum bei einem ortsansässigen Bekleidungshersteller bin ich von der Welt der Mode fasziniert und habe auch den Werdegang Ihres Unternehmens seit den Achtzigern mit Interesse verfolgt. Mit Begeisterung lese ich nun, dass Sie engagierte Mitarbeiter im Vertrieb suchen, die neben Fremdsprachenkenntnissen einen kaufmännischen Hintergrund sowie Erfahrung in Sales und Marketing mitbringen. Genau das tue ich. Als großer Fan Ihrer Produktlinie Xyz reizt es mich daher besonders, Ihr Vertriebsteam mit meinem Know-how zu verstärken.“







Merksatz: Was reizt Sie wieso an genau dieser Position?

Finden Sie Ihren persönlichen und vor allem auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen Einstieg in Ihre Bewerbung. Stellen Sie dem Adressaten plausibel dar, warum genau Sie mit Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen auf gerade diese ausgeschriebene Position passen. Zeigen Sie, was Sie an dem betreffenden Unternehmen reizt. Begründen Sie Ihr Interesse nachvollziehbar, ist die Neugier beim Personalentscheider geweckt.


2.Fehler: Der gestelzte Kanzlei-Stil

„In Anbetracht meiner Befähigung zur Mitgestaltung und Ausübung ...“ Gähn!

Vermeiden Sie einen distanzierten, bürokratischen Substantiv-Stil, der jeden Satz wie den obigen klingen lässt. Hinter solchen Konstruktionen verblassen Sie als Mensch komplett. Aktive Formulierungen werden Ihrer Persönlichkeit erst wirklich gerecht und machen Ihr Anschreiben um einiges sympathischer, flüssiger und lesbarer.

So geht es richtig: Formulieren Sie aktiv – benutzen Sie Verben!

„Ich arbeite mich schnell in neue Aufgabenfelder ein; da ich von Haus aus auch ein breites Interesse an ganz verschiedenen Themenbereichen mitbringe, kann ich sicher eine lebendige und interessante Firmenzeitung in Ihrem Team mitgestalten.“

Schreiben Sie lebendig und möglichst in kurzen, knackigen Sätzen. Finger weg von schwer verständlichen Bandwurmsätzen! Denken Sie daran, dass ein Personaler weder Zeit noch Lust hat, etwas zweimal zu lesen.


3.Fehler: ich, ich, ich!

Dass man nicht jeden Satz oder Abschnitt mit „ich“ beginnt, sollte bekannt sein. Achten Sie auch sonst darauf, nicht jeden Aspekt im Anschreiben nur aus Ihrem eigenen Blickwinkel zu behandeln:



So geht es richtig: Beziehen Sie die Sichtweise des Adressaten mit ein!

„Sicher legen Sie als Personalentscheider eines international tätigen Unternehmens auch Wert auf kulturelle Aufgeschlossenheit und Interesse an ...“ oder „Der Stellenausschreibung entnehme ich, dass Ihnen bei diesem Aufgabengebiet Kenntnisse in Xyz besonders wichtig sind ...“

In der weiteren Bewerbung belegen Sie dann mit entsprechenden Erfahrungen, Kursen oder privatem Engagement, dass Sie über die geforderten Kompetenzen verfügen.


4.Fehler: „Ich habe gelesen das Sie jemanden suchen.“

Richtige Kommasetzung und die korrekte Schreibweise von „das“ und „dass“ bereiten vielen Bewerbern Probleme.

„Mit großem Interesse habe ich gelesen das Sie Mitarbeiter im Bereich Xyz suchen“ – nach der hundertsten Bewerbung, die so beginnt, dürfte sowohl die Formulierung als auch jeder weitere Fehler auf den Personalchef wie ein rotes Tuch wirken.

So geht es richtig: Machen Sie sich die unterschiedliche Bedeutung von das und dass bewusst!

das ist ein Artikel („das Aufgabenfeld“), ein Relativpronomen („Das Aufgabenfeld, das in Ihrer Stellenanzeige beschrieben wird ...“) oder ein Demonstrativpronomen („... – das strebe ich an!“).

dass ist eine Konjunktion und leitet einen Nebensatz ein, der durch ein Komma abgetrennt wird: „Bei meiner letzten Tätigkeit habe ich erkannt, dass mir der persönliche Umgang mit den Kunden große Freude macht“ oder „Dass mir der persönliche Umgang mit den Kunden Freude macht, habe ich ...“

Merksatz: Ich weiß jetzt, dass das nicht schwer ist; das habe ich gelernt.

Achten Sie auch auf die korrekte Schreibweise bei Wörtern mit „ß“! Entgegen der irrigen Meinung, seit der Rechtschreibreform gebe es nur noch die Schreibung mit „ss“, hat sich das Eszett sehr wohl behauptet – in Wörtern, wo es auf einen betonten, langen Vokal folgt: Maß, Fuß, Straße, schließen, groß. Auf kurze Vokale kann dagegen kein „ß“ folgen: Fass, blass, wissen, Schuss. (Ausnahme: Schweiz – hier wird anstelle des „ß“ tatsächlich immer „ss“ geschrieben.)


Merksatz: In Maßen, nicht in Massen.


5.Fehler: „Ich freue mich, sie kennenzulernen.“

Egal, wie lebendig und originell Sie Ihre Bewerbung anlegen – Höflichkeit ist oberstes Gebot! Und dabei gilt es die Form zu wahren: In der höflichen Anrede schreibt man grundsätzlich groß.

Wenn sich auch zunehmend das kleingeschriebene „du“ im vertraulichen Schriftverkehr einschleicht – beim „Sie“ und allen anderen Pronomen in diesem Zusammenhang, beispielsweise „Ihnen“ oder „Ihre“, bleibt die Kleinschreibung ein absolutes No-Go.

So geht es richtig: Achten Sie auf korrekte Groß- und Kleinschreibung – besonders bei Anreden!

Merksatz: Ich bitte Sie höflichst und bedanke mich bei Ihnen in aller Form.

Prüfen Sie auch Begriffe, die aus anderen Wortarten entstanden oder zusammengesetzt sind: Handelt es sich um ein Substantiv/Hauptwort (groß), um ein Adjektiv/Eigenschaftswort (klein) oder ein Verb/Tätigkeitswort (klein)?

Merksatz: Das Einlernen in neue marketingstrategische Bereiche ist mir stets leichtgefallen.

Wird ein Verb durch die Voranstellung eines Artikels substantiviert, ist wie bei jedem anderen Substantiv die Großschreibung erforderlich: „das Erwerben“.

Ein aus Substantiv und Adjektiv (oder Partizip) zusammengesetztes Eigenschaftswort verleitet im Eifer des Gefechts zur Großschreibung. Trotzdem ist es ein Eigenschaftswort, und das wird kleingeschrieben: „Ein äußerst teamfähiger Mitarbeiter“, „seine Kenntnisse gewinnbringend einsetzen“.


6.Fehler: „Meine Spanisch Kenntnisse“

Unter dem Einfluss angloamerikanischer Schreibweise reihen Schreiber heute munter aneinander und trennen, was eigentlich zusammengehört – auch Altbekanntes.

So geht es richtig: Achten Sie auf korrekte Zusammen- und Getrenntschreibung!



Zusammensetzungen aus deutschen oder eingedeutschten Begriffen werden grundsätzlich in einem Wort geschrieben: Spanischkenntnisse, Zusatzstudium, Telefonkonferenz, Marketingstrategie. Niemals also „Telefon Konferenz“, „Marketing Strategie“ oder anderes nach ähnlichem Muster.

Zusammensetzungen aus englischen und deutschen Begriffen werden mit Bindestrich gekoppelt: Social-Community-Plattform, Smartphone-Anbieter. Englische Wörter, die bereits lange in den regulären Sprachgebrauch aufgenommen sind, dürfen nach Duden sogar mit dem deutschen Begriff zusammengeschrieben werden: Onlinedienst, Managerkrankheit.
Sind Sie hier unsicher, schreiben Sie mit Bindestrich.

7.Fehler: Vertippt, vergessen, doppelt gemoppelt

Tippfehler wie „Buchtsabenverderhern“ zum „Besipiel“ passieren immer mal. Buchstabenverdreher fallen umso weniger auf, als geübte Leser Wörter bildhaft als Ganzes erfassen: Ist der erste und der letzte Buchstabe am richtigen Platz, erkennt das Gehirn das entsprechende Wort auch dann korrekt, wenn die übrigen Buchstaben durcheinanderpurzeln. Ähnlich verhält es sich mit fehlenden oder überzähligen Wörtern: Das Gehirn füllt die Lücke beziehungsweise blendet Überflüssiges beim Lesen des ohnehin bekannten Inhalts einfach aus.

Hier hilft der eigene, vom x-ten Entwurf getrübte Blick nicht weiter – Fremdkontrolle ist nötig.

So geht es richtig: Ziehen Sie einen Zweitleser hinzu!

Lassen Sie unbedingt noch jemanden Korrektur lesen: Vier Augen sehen mehr als zwei – und ein frischer, unvorbelasteter Blick sowieso! Zudem erhalten Sie durch eine Fremdkontrolle direkt Feedback zur Wirkung Ihres Anschreibens.

Einfache Hilfe vom echten Profi bieten die Lektoren von www.punkt-und-komma.net.

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Der Online-Lektoratsdienst Punkt & Komma bietet professionelles Korrektorat und qualifizierte Textüberarbeitung als zeitgemäßen Webservice: Preise und Bearbeitungszeiten werden automatisch berechnet, die Aufträge können nach kurzer Registrierung direkt im System aufgegeben und online bezahlt werden. Neben Werbe- und Wissenschaftslektorat umfasst das Leistungsportfolio die Rechtschreibkorrektur in der gesamten Bandbreite privater und geschäftlicher Textarten nach Duden-Standard. Das 2011 gegründete Kleinunternehmen mit Sitz im schwäbischen Oberboihingen betreibt seine Dienstleistung mit einem Kern-Team im Raum Stuttgart und einem breiten, deutschsprachigen Lektoren-Netzwerk. Mehr Infos unter https://punkt-und-komma.net.



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Datum: 18.04.2012 - 12:12 Uhr
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Freigabedatum: 18.04.2012

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