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Konzernverschmelzung
19.04.2012
Die ANWR GARANT International AG (AGI), Mainhausen, hat der GARANT
Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (GARANT), Düsseldorf, am 18. April
2012 mitgeteilt und nachgewiesen, dass sie insgesamt rund 90,42 % des
Grundkapitals und der Aktien an GARANT unmittelbar hält. AGI ist eine
100%ige Tochtergesellschaft der Ariston-Nord-West-Ring eG,
Mainhausen. AGI informierte den GARANT-Vorstand in diesem
Zusammenhang, dass sie beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss
eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem GARANT auf AGI
verschmolzen werden soll. In den Verschmelzungsvertrag soll nach
Mitteilung von AGI die Bedingung aufgenommen werden, dass im
Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen
Aktionäre (Minderheitsaktionäre) von GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1
des Umwandlungsgesetzes i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes
erfolgen soll. Nach den maßgeblichen Bestimmungen des
Umwandlungsgesetzes kann die Hauptversammlung von GARANT als
übertragende Gesellschaft die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin AGI als übernehmende
Gesellschaft gegen angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre
beschließen, wenn der Beschluss der Hauptversammlung binnen drei
Monaten nach dem Abschluss eines solchen Verschmelzungsvertrages
gefasst wird und der Hauptaktionärin AGI mindestens 90 % des
Grundkapitals der GARANT unmittelbar gehören. Der GARANT-Vorstand
beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
Verschmelzungsvertrages mit AGI einzutreten, in dessen Zusammenhang
ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll.
Rückfragehinweis:
Jenny Bleilefens
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49(0)211-3386-311
jbleilefens(at)garantschuh.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: GARANT SCHUH + MODE AG
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