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Haftpflichtversicherung: freiwilliger Schutz für jedermann

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Im Schadensfall ist die Haftpflichtversicherung eine wichtige Ergänzung zum privaten Versicherungsschutz. Ansonsten kann bei einem Missgeschick, etwa durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn, die eigene finanzielle Existenz gefährdet sein.

(firmenpresse) - Die private Haftpflichtversicherung ist ein freiwilliger, aber unverzichtbarer Versicherungsschutz. Jede Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit im Alltag kann zum finanziellen Ruin führen, wenn sich dadurch ein Schaden ereignet und kein Versicherungsschutz besteht, der die Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter auffangen kann. Nach geltendem Recht ist jeder dazu verpflichtet, einen verursachten Schaden wieder gutzumachen, je nach Schadenshöhe auch unter Einsatz des gesamten Vermögens. Schutz gegen diese finanziellen Folgen bietet die Haftpflichtversicherung.

In der Haftpflichtversicherung steckt noch mehr, als nur die reine Abwicklung von Schadensersatzforderungen. Sie ist auch ein Stück weit eine Art Rechtsschutzversicherung, denn neben der Schadensregulierung prüft die Haftpflichtversicherung auch die Schuldfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auf eigene Kosten auch vor Gericht ab. Dennoch verzichten rund 30 Prozent aller Haushalte auf den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung.

Weiterhin ergab eine Internetumfrage von Finanztest im Jahr 2008, dass ca. ein Viertel aller Besitzer einer Haftpflichtversicherung sich nicht sicher ist, ob der bestehende Schutz überhaupt ausreichend ist. Denn alte Verträge sind noch mit einer für heutige Verhältnisse niedrigen Versicherungssumme ausgestattet - das kann zu schwerwiegenden Problemen führen, wenn einmal der große Schaden eintritt.

Basis der Haftpflichtversicherung ist der Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden kann die Versicherungssumme nicht hoch genug sein. Sie brauchen nur einen Fußgänger mit dem Fahrrad so unglücklich umreißen, dass dieser bedingt durch die Verletzungen ein Leben lang körperlich beeinträchtigt bleibt.

Darüber hinaus muss man sich als Privatperson Gedanken um weitere Einschlüsse in der Haftpflichtversicherung machen. Die Risiken des Alltages nehmen rasant zu und Lücken im Versicherungsschutz kann es, gerade bei älteren Verträgen, immer wieder geben. Zu den wichtigen Bausteinen gehört die Deckung von Mietsachschäden. In Deutschland wohnt ein großer Teil der Bevölkerung zur Miete, egal ob im Haus oder in einer Wohnung, bei Schäden am Objekt haftet der Mieter in voller Höhe gegenüber dem Eigentümer.





Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Forderungsausfalldeckung: Sie schützt bei einem selbst erlittenen Schaden, wenn der Schädiger nicht über die ausreichenden Mittel verfügt, um Ihre Schadensersatzansprüche zubefriedigen und keine eigene Haftpflichtversicherung hat. Ferner müssen sich Familien mit kleinen Kindern immer Gedanken darüber machen, ob den Sprösslingen nicht doch mal hier und da ein Missgeschick passiert. Zwar sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres generell nicht haftbar zu machen, allerdings bietet hier die Haftpflichtversicherung eine Entschädigungslösung an, wenn der Nachwuchs bei verletzter Aufsichtspflicht z. B. die Autotür des Nachbarn mit dem Fahrradlenker beschädigt.

Bildquelle: FM2, fotolia.com

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Datum: 19.04.2012 - 09:25 Uhr
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