(ots) - Carsten Sieling, Mitglied des Finanzausschusses
des Deutschen Bundestages und der Hamburger Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Peter Hahn erklären: "Die Probleme der
Anlageberatung zeigen sich derzeit deutlich bei offenen
Immobilienfonds. Aktuell warten mehrere hunderttausend Anleger auf
die Entscheidung, ob die Kapitalanlagegesellschaften die Anteile
wieder zurücknehmen oder die Fonds abgewickelt werden.
Offene Immobilienfonds waren jahrzehntelang gerade für private
Kleinanleger eine attraktive Anlageform und sollen dies auch bleiben.
Sie leiden unter der Fristeninkongruenz, also der schwierigen
Vereinbarkeit langfristig orientierter Vermögensanlagen in Immobilien
mit der Zusage börsentäglicher Anteilrücknahme. Infolge des niedrigen
Zinsniveaus nutzen institutionelle Großanleger diese Fonds vermehrt
für kurzfristige Geldanlagen und verschärfen dadurch das
grundsätzliche Liquiditätsproblem. Doch ein überzeugendes Konzept zur
nachhaltigen Stabilisierung der Fonds und damit zur Wiederherstellung
des Vertrauens in deren Sicherheit bleibt die Bundesregierung weiter
schuldig.
Auch sonst ist von den großen Ankündigungen der Bundesregierung in
Sachen Anlegerschutz nicht viel geblieben. So bleibt Vieles beim
Alten: Kein Fortschritt bei der notwendigen Offenlegung von
Provisionen in der Fondsvermittlung, bei der Einführung von
standardisierten und verbindlichen Produktinformationsblättern und
bei der Schaffung eines Finanzmarktwächters. Auf der Strecke bleiben
wieder einmal die Anlegerinnen und Anleger."
Carsten Sieling ist zuständiger Berichterstatter der
SPD-Bundestagsfraktion für den Bereich Anlegerschutz.
Fachanwalt Peter Hahn hat jüngst die ersten positiven Urteile für
Anleger in Sachen offene Immobilienfonds erstritten.
Weitere Informationen können im Bundestagsbüro von Carsten
Sieling, Tel.: 030/227 71594 oder carsten.sieling.ma02(at)bundestag.de
angefordert werden.
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