(ots) - Gericht untersagt, Tragetaschen als "biologisch
nicht abbaubar" zu bezeichnen
- Behauptung, dass Bio-Tüte in Deutschland nicht kompostiert
werden kann, ebenfalls nicht zu halten
- VICTORGROUP bereitet weitere juristische Schritte vor
Die VICTORGROUP, einer der deutschlandweit größten Produzenten von
kompostierbaren Tragetaschen, hat vor der 28. Zivilkammer des
Landgerichts Köln eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH), Berlin, erwirkt. Danach ist es der DUH
untersagt, weiterhin zu behaupten, die von der VICTORGROUP
hergestellten und von REWE und ALDI angebotenen Tragetaschen aus
Bioplastik seien "biologisch nicht abbaubar". Ebenfalls verboten
wurde der DUH zu behaupten, die Tüten könnten "in Deutschland nicht
kompostiert werden".
Die DUH hatte dies in zwei Pressemitteilungen in der vergangenen
Woche behauptet und mit REWE und ALDI, zwei Kunden der VICTORGROUP,
eine entsprechende Verbrauchertäuschung vorgeworfen.
"Die DUH hat in ihrer Kampagne gegen REWE und ALDI über die von
uns hergestellten Bio-Tüten Behauptungen aufgestellt, die nachweisbar
falsch sind", erklärt Ursula Weck, Geschäftsführerin der in Frechen
bei Köln ansässigen VICTOR Güthoff & Partner GmbH. "Wir werden alles
tun, um Schaden vom Unternehmen, unseren Mitarbeitern sowie unseren
Kunden und Lieferanten abzuwenden. Weitere juristische Schritte sind
in Vorbereitung." Die von der VICTORGROUP hergestellten Bio-Tüten
basieren auf dem von der BASF entwickelten Rohstoff Ecovio®. Sie
erfüllen laut der TÜV-Tochter DIN CERTCO die Anforderungen der DIN EN
13432 und sind somit unter industriellen Voraussetzungen als
vollständig kompostierbar eingestuft. "Für uns nicht nachvollziehbar
ist, wie die DUH als Fachinstitution anscheinend wider besseren
Wissens derart weitgehende Behauptungen aufstellen kann und damit
erheblich zur Verunsicherung der Verbraucher beiträgt", ergänzt
Ursula Weck.
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