(ots) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, hat die Entscheidung des Europaparlaments, das umstrittene
Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der Europäischen
Union und den USA zu billigen, bedauert und vor einem Verfahren beim
Bundesverfassungsgericht gewarnt. "Ich bedaure die Entscheidung des
Europäischen Parlaments", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Freitag-Ausgabe). "Auch das neue Abkommen beinhaltet eine anlasslose
mehrjährige Vorratsspeicherung von Fluggastdaten." Deshalb sehe er
es "sehr kritisch, wenn die Europäische Kommission und der Rat nun
ein vergleichbares EU-System planen, das sogar die Registrierung des
innereuropäischen Reiseverkehrs ermöglicht." Schaar fügte hinzu: "Die
Erforderlichkeit einer solchen weiteren flächendeckenden pauschalen
Datenspeicherung ist nicht nachgewiesen. Sie würde überdies die
verfassungsrechtliche Identität Deutschlands bedrohen. Ich kann der
Bundesregierung und den EU-Gremien nur raten, die entsprechenden
Warnungen des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst zu nehmen." Die
Entscheidung war am Donnerstag im Europaparlament gefallen.
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