(ots) - In der Auseinandersetzung um die als "biologisch
abbaubar" und "kompostierbar" beworbenen Bioplastiktüten der VICTOR
Group äußerte sich die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) heute wie
folgt:
"Soweit wir den Sachverhalt verstehen, ohne dass uns der Antrag
auf Erlass der Verfügung von VICTOR Group übersandt wurde, geht es
dem Unternehmen um Wortklauberei, nicht um den eigentlichen Kern
unserer Aussagen", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Offenbar will man davon ablenken, dass die Einwegtüten nicht
umweltfreundlich sind und in der Praxis der deutschen Kompostwerke
regelmäßig nicht kompostiert werden."
Die VICTOR Group hatte wegen sieben Äußerungen in
Pressemitteilungen der DUH vom 11.4.2012 und 13.4.2012 eine
einstweilige Verfügung beantragt. Erfolgreich war man nur in zwei von
sieben Fällen, zu allen anderen Aussagen hat VICTOR Group den Antrag
nach Kontakt mit dem Gericht und ohne, dass die DUH dazu Stellung
nehmen musste, zurückgenommen. Dies verschweigt das Unternehmen. Um
welche fünf vom Gericht nicht beanstandeten Aussagen es sich handelt,
gibt die VICTOR Group bisher nicht preis.
"Wir nehmen an, dass es sich dabei um die eigentlichen
Kernbotschaften unserer Pressemitteilung handelt. Die DUH wird die
bisherigen Mitteilungen durch die einstweilige Verfügung nur in
wenigen Worten ändern. An unserer Kritik ändert sich dadurch nichts;
die DUH wird Widerspruch wegen der Kosten des einstweiligen
Verfügungsverfahrens einlegen, so dass diese am Ende die VICTOR Group
tragen muss", so Resch. "In der Sache bleiben wir dabei: Nach unseren
in der vergangenen Woche veröffentlichten Recherchen werden die
fraglichen Tüten bei den Kompostierern regelmäßig als Störstoffe
aussortiert, weil sie unter den in den Kompostieranlagen üblichen
Bedingungen nicht vollständig abgebaut werden".
Nach Angaben der Betreiber von Kompostierungsanlagen sind die als
"biologisch abbaubar" beziehungsweise "kompostierbar" beworbenen
Bioplastiktüten im Kompostierungsprozess nicht von konventionellen
Plastiktüten zu unterscheiden. Bei Verbleib im Kompostiergut würden
sie die Qualität des Kompost negativ beeinflussen. Auch eine
häusliche Kompostierung kommt unter den Bedingungen, die im privaten
Eigenkompost üblicherweise herrschen, nicht in Betracht.
Das Vorgehen der VICTOR Group bezeichnet die DUH als in hohem Maße
unseriös. Weder hat das Unternehmen die DUH vor der Beantragung der
Verfügung abgemahnt, noch hat sie ihr den Beschluss vor der
Pressemitteilung zukommen lassen. Erst ein Schreiben des Anwalts der
DUH, erwirkte den Erhalt der einstweiligen Verfügung. Ohne den
dazugehörigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der
bislang fehlt, ist diese aber immer noch nicht vollständig
verständlich.
Pressekontakt:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH),Hackescher
Markt 4,10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Maria Elander
Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-41, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander(at)duh.de
Daniel Eckold
Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Mobil: 0151 550 17 009, E-Mail: eckold(at)duh.de