PresseKat - Günstige Unternehmenssteuern bei Firmengründung auf Malta?

Günstige Unternehmenssteuern bei Firmengründung auf Malta?

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Der Vorteil der Firmengründung im Ausland ist sehr einfach: Verlagerung ertragreicher, wirtschaftlicher Betätigungen in steuergünstigere Länder. Vorteile sind die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen und Anonymität des Gesellschafterkreises. So haben Firmen die Möglichkeit, die Vorzüge von Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können und damit die Gesamtsteuerbelastung zu verringern.Wichtig bei einer Firmengründung in Malta ist die steuerliche Anerkennung. Hierbei muss man beachten, dass die Gesellschaft den Rechtsvorschriften des Landes entspricht.

(firmenpresse) - Die Alternative zur englischen Ltd?

Seit der Europäische Gerichtshof in einer Reihe von Urteilen festgestellt hat, dass der freie Binnenmarkt auch für juristische Personen gilt, hat ein Unternehmensgründer innerhalb der Europäischen Union die Wahl aus den verschiedenen GmbH-Pendanten der einzelnen EU-Staaten:

Neben der deutschen und österreichischen GmbH stehen nun also viele weitere GmbH-Varianten zur Verfügung, von der holländischen B.V. über die französische S.A.R.L., die spanische S.R.L. bis hin zur am häufigsten gewählten englischen Limited.

Grund-Prinzip:

Die Gläubigern sollen nur das Gesellschaftsvermögen haften, nicht das Privatvermögen der Investoren und Geschäftsführer. In den Details unterscheiden sich die Gesellschaften aber die Gründer und Geschäftsführer einhalten müssen: So ist das erforderliche Gründungskapital in Deutschland und Österreich mit 25.000 bzw. 35.000 Euro vergleichsweise hoch, viele andere Länder fordern nur ein geringes Mindeststammkapital von wenigen tausend Euro oder gar nur einem englischen Pfund.

Die Wahl fällt dann meist auf die englische Limited. Das ist nicht immer die optimale Entscheidung, denn eine kleine aber wirkungsvolle Alternative wird hierbei oft übersehen, obwohl diese eine ganze Reihe von Vorteilen bietet: die Limited nach maltesischem Recht

Wie in England, so kennt auch Malta "Private" und "Public" Limited Companies. Die Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht "Limited Companies". Die Rechtsform der Malta International Trading Company (ITC) wurde Ende 2010 vom Gesetzgeber abgeschafft.


Malta. Im globalen Finanzmonopoly gehört der mediterrane Kleinstaat seit seinem EU-Beitritt 2004 zu den Lieblingsstandorten der deutschen Wirtschaft.

Im Vergnügungsviertel St. Julians residieren Firmen wie Lufthansa, Puma, BASF, K+S oder Fraport, nahe dem (at)Gentleman's Club" und den Pubs voller "komasaufender" Sprachschüler. Die BMW Malta Group sitzt beim Spielcasino im feinen Portomaso.






Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht deutschen Kapitalgesellschaften einen erheblichen Steuervorteil für Auslandsaktivitäten in Anspruch zu nehmen. Die deutsche Kapitalgesellschaft gründet hierzu eine Maltesische Holding Gesellschaft, die wiederum eine Maltesische Handelsgesellschaft gründet. Die Handelsgesellschaft führt die operativen Geschäfte deren Gewinne mit 35% versteuert werden. Auf Grund einer Besonderheit im Maltesischen Steuerrecht werden bis zu 6/7 der Maltesischen Steuern erstattet sofern die Anteilseigner nicht in Malta ansässig sind.

Die Steuerbehörden sehen als Begünstigtem in dieser Konstellation die Eigner der Maltesischen Holding, also die deutsche Kapitalgesellschaft. Die Erstattung der Steuern erfolgt an die Maltesische Holding, sodass in Malta effektiv 5% Steuern anfallen. Die Maltesische Holding schüttet die Gewinne und die erstattete Steuer als Dividende an die deutsche Kapitalgesellschaft aus. Auf Grund bestehender EU Richtlinien bleibt diese Ausschüttung an eine Kapitalgesellschaft weitgehend steuerfrei. Lediglich 5% der erhaltenden Dividende müssen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben versteuert werden.



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Datum: 21.04.2012 - 08:56 Uhr
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