Von der Gefahr, einen Schaden zu verursachen, können Sie sich nicht freisprechen. Wenn der Fall eintritt, müssen Sie finanziell dafür gerade stehen. Ihre Privathaftpflicht hält Ihnen den Rücken frei.
(firmenpresse) - Die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch für den Bürger ein unverzichtbarer Schutz. Die wichtigsten Aufgaben der Privathaftpflicht ist die Klärung der Schuldfrage im Schadensfall, die Wiedergutmachung von Schadensersatzansprüchen oder auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen. In unserer sich immer schneller drehenden Welt können wir so gut wie nicht mehr ausschließen, dass aus Fahrlässigkeit, Leichtsinn oder anderen Umständen sich ein Schaden ereignet.
Wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, stehen wir dem Geschädigten für die Wiedergutmachung gerade. Nicht jeder Fall ist so harmlos wie der Rotweinfleck auf dem Sofa des Gastgebers oder die zerschossene Fensterscheide des Nachbarn. Ein größerer Schaden kann zu einer regelrechten wirtschaftlichen Bedrohung werden, denn für die Schadensersatzansprüche des Geschädigten halten wir mit unserem gesamten und auch zukünftigen Vermögen her.
Trotz dieses erheblichen Risikos verzichten immer noch rund 30 Prozent der deutschen Haushalte auf den Schutz der Privathaftpflicht. Zweierlei Gründe sind hier immer wieder zu finden. Einmal ist es der falsche Sparwille, "Bei mir passiert nichts", auf der anderen Seite ist es die Unkenntnis über die rechtlichen Folgen, wenn es zu einem Malheur kommt. Wenn sich ein Schaden zwischen zwei Privatpersonen ereignet hat, kann der Geschädigte seine berechtigten Forderungen auch gerichtlich geltend machen. Und das wird dann noch teurer, denn diese Kosten werden in der Regel dem Schädiger auferlegt.
Wie schnell es zu einer teuren Angelegenheit kommen kann, zeigen zwei Beispiele, die sich überall abspielen können:
Der 16-jährige Kevin ist leidenschaftlicher Skater. Nur zu dumm, dass er sein Hobby nicht wirklich auf einer dafür geeigneten Anlagen ausüben kann. Überwiegend nutzt er die Pflanzkübel in der Fußgängerzone, um seine Sprünge zu üben. Da passiert das Missgeschick: Beim Sprung verpasst er den Kübel und prallt direkt in einen vorbeilaufenden Fußgänger. Dieser stürzt unglücklich auf den Hinterkopf und bleibt durch die Verletzung dauerhaft ein Pflegefall. Kevin ist über die Privathaftpflicht seiner Eltern versichert, diese muss nun die Schadensersatzansprüche der Angehörigen übernehmen.
Ein laues Frühlingswochenende ist geradezu einladend, um Würstchen oder Steaks auf dem Grill zu brutzeln. Der Hunger treibt alle an und so versucht der Gastgeber, den Grill mit Spiritus anzuheizen. Dabei kommt es zu einer Stichflamme, die ihn selber und einen der Gäste erfassen. Blitzschnell brennt die Kleidung, beide Personen müssen mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. In der Folge sind mehrere Operationen notwendig, um die Verbrennungsnarben ansatzweise zu beseitigen. Auch wenn der Grillmeister selber von dem Unglück betroffen ist, haftet er jedoch dem anderen Geschädigten im vollen Umfang, z. B. mit Schmerzensgeld. Auch die Krankenversicherung wird sicherlich Regressansprüche stellen. Gut, wenn in einem solchen Fall Schutz durch die Privathaftpflicht besteht.
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