(ots) - Der NABU hat wegen des getöteten Wolfes im
Westerwald Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen
Unbekannt gestellt.
"Die Tötung des Wolfes ist eine hinterhältige Tat. Wir fordern
eine lückenlose Aufklärung und hoffen, dass der Schütze rasch
ermittelt werden kann und hart bestraft wird", sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Die Tötung eines Wolfes stellt einen eklatanten Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz dar. "Es handelt sich um eine streng
geschützte Tierart, dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu
fünf Jahren", betonte Olaf Strub vom NABU Rheinland-Pfalz.
Wölfe besiedeln seit 2000 erfolgreich wieder Deutschland. Aus
diesen ersten Wölfen sind bis heute 14 Rudel entstanden. Dies
überwiegend in dünner besiedelten Regionen. Einzelne Wölfe tauchen
auch in den westlichen Bundesländern auf. Sie sind die ersten
Rückkehrer zukünftiger Wolfsrudel, die nach Einschätzung des NABU
langfristig in allen Flächenbundesländern vorkommen werden. Eine
Studie des Bundesamtes für Naturschutz von 2007 fand bundesweit für
den Wolf geeignete Lebensräume. Angesichts dieser Prognose sollte
eine absichtliche Tötung des ersten rheinland-pfälzischen Wolfes mit
der gezielten Ausrottung der Art gleich gesetzt werden.
Der NABU begleitet seit 2005 die selbstständige Rückkehr des
Wolfes nach Deutschland. In einem Projektbüro im Wolfsgebiet Lausitz
werden die Erfahrungen mit dem Wolf in unserer Landschaft gesammelt.
Bundesweit informiert der NABU über die Rückkehr des scheuen
Beutegreifers.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Pressekontakt:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil 0172-6453537,
Markus.Bathen(at)NABU.de
NABU Rheinland-Pfalz, Olaf Strub, Naturschutzreferent, Tel.
06131-14039-22