News vom Steuerberater in Eisenstadt und Salzburg: Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, Gewinnfreibetrag und Optionen beim Immobilienverkauf.
(firmenpresse) - Solidarabgabe Geschäftsführer
Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu leisten.
Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften, war es bisher auch schon sinnvoll, über das Verhältnis Geschäftsführergehalt und Ausschüttung nachzudenken. Dies wird durch die neue Solidarabgabe noch verstärkt. Für den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und auch für Gewinnausschüttungen aus der GmbH ist keine Solidarabgabe zu bezahlen.
Gewinnfreibetrag noch 2012 nutzen
Kann erwartet werden, dass Sie durch die neuen Kürzungen des Gewinnfreibetrages ab 2013 betroffen sind, sollten verstärkte Gewinnrealisierungen noch im heurigen Jahr geprüft werden, um den höheren Gewinnfreibetrag (sofern möglich) zu nutzen. Dies bedingt aber auch eine entsprechende Höhe von Neuinvestitionen noch 2012.
Optionen beim Immobilienverkauf nutzen
Veräußern Sie eine private Immobilie, die Sie vor dem 1.4.2002 erworben haben, fallen nun 3,5 % oder 15 % (bei Umwidmungen) vom Verkaufserlös an Steuer an. Falls Sie die Unterlagen Ihres Ankaufs noch verfügbar haben, können Sie aber auch auf die Besteuerung des Verkaufsertrages (Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) optieren. In diesem Fall ist jedoch der Steuersatz 25 %. Dies macht dann Sinn, wenn das Grundstück wenig oder keine Wertsteigerung erfahren hat. Zudem kann in diesem Fall ein Inflationsabschlag angesetzt werden.
Sie können diesen Gewinn dann auch statt mit 25 % mit Ihrem normalen Steuertarif besteuern lassen – dies kann bei geringen sonstigen Einkünften sinnvoll sein.
Stand: 08. März 2012