PresseKat - Hausrecht des Hoteliers

Hausrecht des Hoteliers

ID: 623739

Sozietät Zietemann: Abweisung von Gästen: auch ohne Rechtfertigung (Steuernews für die Gastronomie vom Steuerberater in Hamburg)

(firmenpresse) - Hausrecht

Nicht nur Privatpersonen, auch Gastwirte und Hoteliers können bestimmten Gästen verbieten, ihr Grundstück bzw. ihre Geschäftsräumlichkeiten zu betreten. Letzteres muss in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat (BGH, Urteil v. 9.3.2012-V ZR 115/11). Nur wenn der vom Hausrecht betroffene gegenüber dem Hotelier einen vertraglichen Anspruch auf Erfüllung erworben hat, muss der Hotelier sachliche Gründe für das erteilte Hausverbot darlegen.

Der Fall

Die Ehefrau eines ehemaligen Bundesvorsitzenden der NPD buchte über ein Touristikunternehmen ein Wellnesswochenende. Das Hotel verweigerte den Zutritt mit der Begründung, dass die politische Überzeugung des Betreffenden nicht mit den Zielen des Hotels vereinbar sei.

BGH Entscheidung

Der BGH gab dem Hotelier recht. Die mit dem Hausrecht grundgesetzlich geschützte Privatautonomie gilt nach BGH Auffassung auch für Gastwirte und Hoteliers. Sollen Gäste mit einer bestimmten politischen Überzeugung abgewiesen werden, stehen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dem nicht entgegen. Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, das Diskriminierungsverbot auf Benachteiligungen wegen politischer Überzeugungen zu erstrecken.

Stand: 12. März 2012



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Spartipps zum Sparpaket Steuernews: Ermittlungen in Erb- und Schenkungsfällen
Bereitgestellt von Benutzer: BarbaraLechner
Datum: 24.04.2012 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 623739
Anzahl Zeichen: 1502

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: SOZIETÄT ZIETEMANN & ZIETEMANN
Stadt:

Hamburg


Telefon: +49 (0)40 3611158-0

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.04.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hausrecht des Hoteliers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

SOZIETÄT ZIETEMANN & ZIETEMANN (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von SOZIETÄT ZIETEMANN & ZIETEMANN