PresseKat - EANS-News: austriamicrosystems AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)

EANS-News: austriamicrosystems AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(ISIN AT0000920863)

ID: 625152

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Unterpremstaetten (euro adhoc) - Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
austriamicrosystems AG am Donnerstag, dem 24.05.2012, um 10.00 Uhr,
im Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in
den Räumen der Gesellschaft.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsvorschlags und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 5.
Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 7.
Beschlussfassung über a. die Schaffung eines neuen Genehmigten
Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen
Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2012], b. die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Mai
2011. 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen,
Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den




Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben. 9.
Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft ge-mäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2012] 10. Beschlussfassung über
die Änderung der Satzung, insbesondere zur Änderung der Firma, zur
Änderung im Hinblick auf das Genehmigte Kapital 2012, das Bedingte
Kapital 2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und zur Anpassung an
geänderte gesetzliche Bestimmungen -
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 11. Bericht über den SOP
2009

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 03. Mai 2012 im
Internet unter www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Ergebnisverwendungsbeschluss, - Bericht des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10, - Bericht des
Vorstands zu TOP 7 - Genehmigtes Kapital 2012,
Bezugsrechtsausschluss, - Bericht des Vorstands zu TOP 8 -
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, - Bericht des Vorstands zu
TOP 9 - Bedingtes Kapital 2012, - Satzung unter Ersichtlichmachung
der vorgeschlagenen Änderungen, - Formulare für die Erteilung einer
Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, -
vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
03. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Schloß
Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General
Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die Antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%
des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2012 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (3136) 500 5420 oder an
austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten,
Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, oder per
E-Mail agm(at)austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Weitergehende Informationen über diese Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.austriamicrosystems.com
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für
den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
21. Mai 2012, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss. Per Post oder per Boten austriamicrosystems AG Schloß
Premstätten Tobelbaderstraße 30 8141 Unterpremstätten Per Telefax +43
(1) 8900 500 - 86 Per E-Mail
anmeldung.austriamicrosystems(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist austriamicrosystems AG nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden. Dies deshalb, da austriamicro-systems AG bei den
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als
elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden
Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht
haben.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000920863, -
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden
Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz,
akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 14. Mai 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post
oder per Boten austriamicrosystems AG Schloß Premstätten
Tobelbaderstraße 30 8141 Unterpremstätten Per Telefax +43 (1) 8900
500 - 86 Per E-Mail
anmeldung.austriamicrosystems(at)hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com
abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei
der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 23. Mai 2012, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den
Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse
20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.austriamicrosystems.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 33.315.872,49 und ist
eingeteilt in 13.753.092 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält per 20. April 2012 1.141.160 Stück eigene
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt sohin 12.611.932
Stück. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen
amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Wien, im April 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-5970
Fax: +43 3136 500-5420
Email: investor(at)austriamicrosystems.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: austriamicrosystems AG
Schloß Premstaetten
A-8141 Unterpremstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-5420
Email: investor(at)austriamicrosystems.com
WWW: www.austriamicrosystems.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000920863
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Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch


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Einladung zur Hauptversammlung und Geschäftsbericht 2011 EANS-Adhoc: Precious Woods Holding Ltd / Wirksamer Turnaround schafft positive
Ausgangslage für 2012
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Datum: 26.04.2012 - 00:46 Uhr
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