PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 626348

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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Intercell AG
FN 166438 m
EINLADUNG

Der Vorstand der Intercell AG lÀdt die AktionÀre (ISIN AT0000612601)
der Gesellschaft zu der am Freitag, den 25. Mai 2012, um 14.00 Uhr im
Studio 44, Rennweg 44, 1030 Wien, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und
des Corporate-Governance-Berichts des Vorstands sowie des Berichts
des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2011 sowie Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr
2011.

2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011.

3. a) Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011 und b) Beschlussfassung ĂŒber
die VergĂŒtung an die Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2011.

4. Wahl in den Aufsichtsrat.

5. Beschlussfassung ĂŒber a) die Aufhebung der bestehenden genehmigten
Kapitalien nach den BeschlĂŒssen der Hauptversammlungen vom 15. Juni
2007 (Punkt 4.6 der Satzung) und 13. Juni 2008 (Punkt 4.8 der
Satzung), in dem bisher nicht ausgenĂŒtzten Ausmaß und

b) die ErmĂ€chtigung des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 169 AktG, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis 25. Mai
2017 um bis zu EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000
neue auf Inhaber lautende StĂŒckaktien einmal oder in mehreren
Tranchen gegen Bareinlage oder Sacheinlage unter gÀnzlichem oder




teilweisem Ausschluss des Bezugsrechtes der AktionÀre zu erhöhen,
wobei die Ausgabebedingungen, insbesondere der Ausgabekurs, der
Gegenstand der Sacheinlage, der Inhalt der Aktienrechte, der
Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine allfÀllige Ausgabe der Aktien
durch mittelbare Bezugsrechte nach § 153 Abs 6 AktG vom Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt werden. Der Aufsichtsrat
ist ermĂ€chtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe
von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen
(genehmigtes Kapital 2012) und

c) die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft in Kapitel
II (Grundkapital und Aktien).

6. Beschlussfassung ĂŒber a) die ErmĂ€chtigung des Vorstands gemĂ€ĂŸ §
174 Abs 2 AktG innerhalb von fĂŒnf Jahren ab dem Datum der
Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats,
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- und/oder
Bezugsrecht auf bis zu 15.000.000 Aktien der Gesellschaft verbunden
ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben. Das gesetzliche
Bezugsrecht der AktionÀre wird ausgeschlossen (Direktausschluss). Die
Begebung von Wandelschuldverschreibungen gemĂ€ĂŸ dieser ErmĂ€chtigung
darf höchstens in dem Umfang erfolgen, der es erlaubt, dass geltend
gemachte Umtausch- und/oder Bezugsrechte ausschließlich mit Aktien
aus dem bedingten Kapital gemĂ€ĂŸ Punkt 4.10 der Satzung (in der
Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2012)
bedient werden. Die Begebung von Wandelschuldverschreibungen gemĂ€ĂŸ
dieser ErmÀchtigung wird ferner in dem Umfang begrenzt, dass zusammen
mit den auf Grundlage der ErmÀchtigung der Hauptversammlung vom 15.
Juni 2007 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen nur Umtausch-
und/oder Bezugsrechte auf nicht mehr als 15.000.000 Aktien der
Gesellschaft verbunden sind. Die Bedingungen und Konditionen der
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz,
Ausgabekurs, Laufzeit und StĂŒckelung, VerwĂ€sserungsbestimmungen,
Wandlungszeitraum und Wandlungspflichten, WandlungsverhÀltnis sowie
Wandlungspreis beziehungsweise Bezugsbedingungen, werden vom
Vorstand, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats, bestimmt und

b) die Änderung der Satzung der Gesellschaft zur Unterlegung der
Wandelschuldverschreibungen gemĂ€ĂŸ Tagesordnungspunkt 6 a) in Kapitel
II (Grundkapital und Aktien; bedingtes Kapital).

7. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2012.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren AktionÀren
spĂ€testens ab 4. Mai 2012 folgende Unterlagen zur VerfĂŒgung:

- Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance Bericht
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2011, - Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2011, - die BeschlussvorschlÀge zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 7., - Zu Tagesordnungspunkt 4.: der
Lebenslauf und die ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den
Aufsichtsrat gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG, - Zu Tagesordnungspunkten 5. und
6.: Satzung der Gesellschaft unter Ersichtlich-machung der
vorgeschlagenen Änderungen, - Zu Tagesordnungspunkt 5.: Bericht des
Vorstands ĂŒber den Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€re in Bezug
auf das genehmigte Kapital gemĂ€ĂŸ § 170 Abs 2 AktG, - Zu
Tagesordnungspunkt 6.: Bericht des Vorstands ĂŒber den Ausschluss des
Bezugsrechts der AktionĂ€re in Bezug auf das bedingte Kapital gemĂ€ĂŸ §
174 Abs 4 AktG.

Jeder AktionÀr ist berechtigt, in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der
Gesellschaft in 1030 Wien, Campus Vienna Biocenter 3, wÀhrend der
GeschÀftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.

Die angefĂŒhrten Unterlagen, der vollstĂ€ndige Text dieser Einberufung
sowie Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dieser Hauptversammlung sind spĂ€testens ab 4. Mai 2012 außerdem
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ frei
verfĂŒgbar und deren Veröffentlichungen erfolgen oder sind bereits
erfolgt, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemĂ€ĂŸ § 82 Abs
9 Börsegesetz.

III. Teilnahme von AktionÀren an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 15. Mai 2012,
24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt
durch eine BestÀtigung des Kreditinstituts, bei dem der AktionÀr sein
Depot unterhÀlt (DepotbestÀtigung), vorausgesetzt es handelt sich
dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR
oder der OECD. AktionĂ€re, deren DepotfĂŒhrer diese Voraussetzung nicht
erfĂŒllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu
setzen.

Die DepotbestÀtigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und
folgende Angaben enthalten:

1. Angaben ĂŒber das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebrĂ€uchlicher Code, 2. Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma) und
Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, 3.
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 4. Angaben ĂŒber
die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN, 5.
ausdrĂŒckliche Angabe, dass sich die BestĂ€tigung auf den Depotbestand
am 15. Mai 2012, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Entgegennahme von DepotbestÀtigungen

DepotbestĂ€tigungen mĂŒssen spĂ€testens am 22. Mai 2012 um 24.00 Uhr
MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bei der Gesellschaft einlangen:

Per Post, Kurierdienst oder persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn
DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien Per
Telefax: +43 1 8900 500 64 Per E-Mail:
anmeldung.intercell(at)hauptversammlung.at (DepotbestÀtigung als
unverÀnderbares Dokument (PDF) als Anhang)

GemĂ€ĂŸ § 262 Abs. 20 AktG wird die Entgegennahme von
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) fĂŒr diese
Hauptversammlung und bis auf weiteres ausgeschlossen.

Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung an die Gesellschaft dient
zugleich als Anmeldung des AktionÀrs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
DepotbestÀtigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
ĂŒbermitteln.

Die AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert; AktionĂ€re
können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.

IV. Vertretung von AktionÀren in der Hauptversammlung

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der AktionÀr,
den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
AktionÀr ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschrÀnkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausĂŒben, soweit der
AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein AktionĂ€r kann seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genĂŒgt es, wenn das
Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenĂŒber der Gesellschaft die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionÀr widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

ErklĂ€rungen ĂŒber die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spÀtestens 24. Mai 2012, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in
Textform ĂŒbermittelt werden:

Per Post, Kurierdienst oder persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn
DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien Per
Telefax: +43 1 8900 500 64 Per E-Mail:
anmeldung.intercell(at)hauptversammlung.at (Vollmacht oder Widerruf der
Vollmacht als unverÀnderbares Dokument (PDF) als Anhang)

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulÀssig.

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulĂ€ssig (§ 262 Abs 20
AktG).

Wir empfehlen, fĂŒr die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht
das Formular zu verwenden, das im Internet unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ zur
VerfĂŒgung steht.

V. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung

AktionÀre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spÀtestens 4.
Mai 2012 schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
FĂŒr jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung vorgelegt werden. Ein solches Verlangen ist ausschließlich
in Schriftform an die Adresse der Intercell AG, z.H. Herrn DDr.
Reinhard Kandera, Campus Vienna Biocenter 3, 1030 Wien, oder per
Telefax an +43 1 20620 800 zu richten. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage der DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird,
dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
der Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der weiteren Anforderungen an die DepotbestÀtigung wird
auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahme von AktionĂ€ren an der
Hauptversammlung (Punkt III) verwiesen.

AktionÀre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
können bis spÀtestens 15. Mai 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln, wobei eine
BegrĂŒndung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re und der BegrĂŒndung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden. Ein
solches Verlangen ist ausschließlich in Schriftform an die Adresse
der Intercell AG, z.H. Herrn DDr. Reinhard Kandera, Campus Vienna
Biocenter 3, 1030 Wien, oder per Telefax an +43 1 20620 800 zu
richten. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage der DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der weiteren
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahme von AktionÀren an der Hauptversammlung (Punkt III)
verwiesen.

Jeder AktionÀr kann auch noch in der Versammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt AntrÀge stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedĂŒrfen.

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
GrundsÀtzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wĂ€re.

AusdrĂŒcklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 4. der Tagesordnung) können nur von AktionÀren,
die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 18. Mai 2012 in
der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde,
die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten,
anzuschließen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder
AktionÀr auch noch in der Hauptversammlung AntrÀge stellen, die
keiner vorherigen Bekanntmachung bedĂŒrfen.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Nominale von EUR 48.592.219,00 in
48.592.219 StĂŒckaktien zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung 301.748 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt daher
48.290.471 zum Zeitpunkt der Einberufung. Mehrere Aktiengattungen
bestehen nicht.

VII. Zutritt zur Hauptversammlung

Die AktionÀre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist.

Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht vorweisen können.

Wien, im April 2012 Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
Intercell AG
Nina Waibel
Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1222
communications(at)intercell.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Intercell AG
Campus Vienna Biocenter 3
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 20620-0
FAX: +43 1 20620-800
Email: investors(at)intercell.com
WWW: www.intercell.com
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 27.04.2012 - 08:01 Uhr
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