(ots) - Der seit zwei Jahren geschlossene offene
Immobilienfonds "SEB ImmoInvest" lässt die investierten Anleger über
das weitere Schicksal des Fonds abstimmen. Die SEB Asset Management
teilte am 25. April 2012 mit, dass der Fonds am 7. Mai 2012 für einen
Tag geöffnet werde. Nur dann, wenn mit der derzeitigen
Liquiditätsquote von 30 Prozent alle Rückgabewünsche bedient werden
können, werde der Fonds fortbestehen. Anderenfalls müsse der Fonds
abgewickelt werden. Anleger können bis zu diesem Tag eine
Verkaufsorder für Ihre Anteile abgeben, müssen aber einen Abschlag
von 5 Prozent in Kauf nehmen. "Die Chance zur Weiterentwicklung des
Fonds besteht somit einzig und allein in Ihrer Entscheidung, von der
Möglichkeit, Ihre Anteile zu verkaufen, keinen Gebrauch zu machen",
appellierte die Kapitalanlagegesellschaft an die Anleger. "Die
Geschäftsführung der SEB Asset Management will mit diesem taktischen
Schachzug den Anlegern die alleinige Verantwortung für ein mögliches
Scheitern aufbürden", kritisiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.
Beim SEB ImmoInvest sind rund 350.000 Kapitalanleger investiert.
Davon sollen laut Fondsmanagement 92 Prozent Kleinanleger sein.
Dachfonds und institutionelle Anleger halten jeweils vier Prozent.
Durch aktuelle Immobilienverkäufe im Wert von rund einer Milliarde
Euro verfügt der Fonds jetzt über eine Liquidität von etwa 30 Prozent
des Fondsvermögens. Falls alle Rückgabewünsche bedient werden können,
sollen die Anleger zukünftig bis auf weiteres nur einmal jährlich
ihre Anteile zurückgeben können. Nach Auffassung von Peter Hahn
werden Anleger in jedem Fall Verluste erleiden.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten zahlreiche
Anleger des SEB ImmoInvest und haben erstinstanzlich beim Landgericht
Frankfurt/M. bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen
Immobilienfonds erstritten. Anleger beim SEB ImmoInvest haben laut
Hahn aktuell drei Handlungsalternativen: "Sie können versuchen, ihre
Fondsanteile am 7. Mai 2012 zurückzugeben. Doch die Chancen stehen
dafür schlecht, weil die Liquidität des Fonds nach unserer
Einschätzung nicht ausreichen wird. Zweitens können sie ihre Anteile
weiter halten oder am Zweitmarkt mit einem Abschlag von zurzeit 30
Prozent verkaufen. Drittens können betroffene Anleger
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder die
Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen lassen. Grundlage
dafür sind eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte
Angaben im Prospekt. Doch Eile ist geboten", warnt Hahn. "Denn
Schadensersatzansprüche verjähren für Anleger, die ihre Anteile vor
dem 4. September 2009 erworben haben, bei fahrlässiger
Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren nach Erwerb. Anders sieht
es bei vorsätzlicher Pflichtverletzung aus. Ein Beispiel:
Verheimlicht die beratende Bank Rückvergütungen, verjähren", so Hahn
abschließend, "die Ansprüche erst zum 1. Januar 2013".
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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