Eindeutige Farben und genormte Bildelemente sollen Mülltrennung erleichtern
(PresseBox) - Blau, gelb, braun oder doch schwarz - wer stand nicht schon vor dieser Entscheidung, wenn es darum ging seinen Hausmüll ordnungsgemäß sortiert in dem richtigen Abfallsammelbehälter zu entsorgen. Hier gibt es regional bedingt selbst in Deutschland feine Unterschiede bei der farblichen Kennzeichnung einzelner Abfallfraktionen.
Insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen und die Rückführung wertvoller Materialien ist es aber von Bedeutung, das Erkennen verschiedener Abfallarten zu erleichtern und eindeutig zu gestalten. Der Wert jedes Materials ist strikt an seine Reinheit gebunden, deshalb ist es erforderlich, jede falsche Abfallzuordnung zu vermeiden. Das europäische Technische Komitee CEN/TC 183 "Abfallwirtschaft", dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, hat sich nunmehr dieser Problematik gestellt und einen ersten Norm-Entwurf hierzu erarbeitet. Die geplante Norm soll ein eindeutiges Betriebsmodell in Europa schaffen, um den Abfall leicht durch Farbgestaltung und beschreibende Bildelemente erkennen zu können und dadurch die Abfallsammlung und Recycling/Wiederverwertung sowohl für den Verbraucher als auch für das Entsorgungsunternehmen zu erleichtern. Zwar sind die Abfallsammelbehälter, ob fahrbarer oder stationärer Bauart, in den Normenserien DIN EN 840, DIN EN 12574 bzw. DIN EN 13071 hinsichtlich ihrer Maße, Formgebung und Sicherheitsanforderungen bereits genormt, dennoch blieb es oft den einzelnen Kommunen überlassen, diese farblich bezüglich der Abfallfraktionen zu kennzeichnen. DIN EN 16403 soll hier Eindeutigkeit schaffen.
Die Ersteller des Norm-Entwurfs haben auch die Notwendigkeit des Umrüstens bereits vorhandener Abfallsammelbehälter erkannt und dies durch die Einführung sogenannter WVE-Tafeln berücksichtigt. WVE steht für Englisch "Waste Visual Elements". Der Norm-Entwurf E DIN EN 16403 "Abfallwirtschaft ? Bildelemente für Abfallfraktionen" wurde nun vom Beuth Verlag zur Kommentierung veröffentlicht. Er kann innerhalb der Einspruchsfrist über das Norm-Entwurfs-Portal (www.entwuerfe.din.de) eingesehen und kommentiert werden.
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