(ots) - Die gegen Carlyle Group, David
Rubenstein, einen der Gründer der Carlyle Group, T.C. Group, LLC und
Carlyle Investment Management LLC vom ehemaligen Abgeordneten Michael
Huffington wegen unlauterer und irreführender Praktiken gestellten
Ansprüche werden nach einem Urteil des Delaware Superior Court
[Kreisgericht] von Geschworenen angehört.
Die Ansprüche Huffingtons basieren auf einer Investition im Jahr 2007
in Höhe von $ 20 Millionen in einen von Carlyle gestützten
Investmentfonds. Der Fonds brach ein Jahr nach der Investition durch
Huffington zusammen, obwohl Rubenstein und Carlyle mehrmals
versicherten, die Investition Huffingtons würde in einen Fonds
erfolgen, der Huffingtons konservativer und wenig riskanter
Anlagestrategie entspreche.
In der Klage erklärt Huffington, dass er die Investition vorgenommen
habe, nachdem ihm Rubenstein versichert hatte, dass das
?Verlustrisiko" der Investition ?sehr beschränkt" sei. Erst einige
Zeit nach der Investition erfuhr Huffington, dass es sich um einen
Anlagefonds mit hohem Verschuldungsgrad und Risiko handle. Huffington
gibt an, dass ihm Carlyle, nachdem er die Investition vorgenommen
hatte, auch weiterhin versicherte, dass seine Anlage sicher sowie
konservativ und er vollständig geschützt sei, wenn er die Wertpapiere
bis zur Fälligkeit hielte, und, dass die Wertpapiere ?keinem
Kreditrisiko" unterlägen. Bevor der Fonds zusammenbrach, war ?der
Fonds angeblich mit über dreitausend Prozent verschuldet".
In dem 43-seitigen Urteil schrieb Richter Jan R. Jurden vom New
Castle County Delaware Superior Court, dass das Gesetz ?nur verlange,
dass Huffington ?in Rufnähe eines bestehenden Konzepts von
Unlauterkeit" kommen müsse. Dies berücksichtigend, kann ?[eine]
Handlung bereits irreführend sein, wenn man vernünftigerweise
annehmen darf, dass der Kläger deswegen anders gehandelt hat, als er
es normalerweise getan hätte." Daher urteilt das Gericht, dass die
Frage tatsächlich gestellt werden muss, ob Rubensteins und Stombers
angebliche Unterlassung, Huffington über die Absicht des Fonds zu
informieren, sich zu verschulden, eine unlautere und irreführende
Praktik darstellt."
Drei Tage vor dem Zusammenbruch des Fonds zitierte das Wall Street
Journal eine Aussage Rubensteins: ?Rückblickend war die Verschuldung
übermäßig." Die Performance des Fonds brach ein, nachdem er 2008 von
einer Herabstufung von strukturierten Wertpapieren, die mit
Grundpfandrechten auf Wohnimmobilien besichert sind [Residential
Mortgage-backed Securities], getroffen wurde. Huffington verlor
dadurch seine gesamte Investition.
Das Gericht erklärte des Weiteren, dass ?es den Geschworenen obliege
zu entscheiden, ob den Beklagten ?unlautere und irreführende
Handlungen oder Praktiken" vorzuwerfen sind, da sie Huffington
(angeblich) nicht über die Verwendung von und den Umfang der
Verschuldung informierten" und die Geschworenen müssen ebenfalls
entscheiden, ob die Ãœberschuldung des Fonds nach anwendbaren Gesetzen
eine unlautere und irreführende Handlung oder Praktik darstellt.
Wenn Huffington mit seiner Klage erfolgreich ist, kann er laut Gesetz
Schadenersatz bis zur dreifachen Höhe sowie seine Anwaltskosten
fordern.
Hintergrund
Der ehemalige Abgeordnete Michael Huffington (CA-22) traf David
Rubenstein am 20. Oktober 2006 in Boston, und Rubenstein schlug vor,
Huffington solle in den Fonds investieren. Am 19. Juli 2009 reichte
Huffington Klage beim Suffolk County Superior Court, Boston MA, ein.
Der Prozess wird gemäß dem Gesetz von Massachusetts über unlautere
und irreführende Praktiken im Gericht in Delaware abgewickelt, da
eine Bestimmung des Anlageinstruments vorsieht, dass alle
Rechtsstreitigkeiten in Delaware verhandelt werden müssen. Es handelt
sich um den Fall Huffington vs. TC Group, The Carlyle Group, Carlyle
Capital Corporation, LTD., Carlyle Investment Management, LLC., und
David M. Rubenstein. (C.A. No. N11C-01-030 JRJ CCLD)
Kontakt: Gregg Perry gperry(at)perrypublicrelations.com[mailto:gperry(at)pe
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